Kleinreparaturen:15 Jahre alte Armatur selbst erneuern?
Hallo,
Ich bin in den verfügbaren Texten im Internet nicht konkret fündig geworden, daher frage ich hier. Ich wohne seit 10 Jahren in dieser Mietwohnung, damals schon war die Mischbatteriearmatur der Badewanne nicht neu.Nun hatte ich den hebel in der Hand, mit dem man das Wasser anstellt und regelt. Der Vermieter sagt, es würde unter den Paragraphen Kleinreparaturen im Mietvertrag fallen wenn es bis zu 77 Euro kostet. Ich finde das nicht fair da diese Installation sehr alt ist und sowieso nur das günstigste eingebaut wurde(sagte der klempner auch, der schon mehrfach wegen defekten kommen musste, das Haus ist aber auch alt und herunter gekommen...)
Also meine Frage :muss ich das wirklich zahlen, auch wenn das Ding schon über 10 Jahre alt ist und Verschleiß nun mal normal ist? Unsachgemäß behandelt habe ich es auch nicht.
Vielen Dank!
13 Antworten
Gute Mischbatterien halten auch 30 Jahre und länger.
Den Hebel zu befestigen, ist normalerweise nicht das Problem. Falls aber was abgebrochen ist und ein Ersatzteil benötigt wird, kommt es darauf an, ob es sich um eine Armatur handelt, für die es überhaupt noch Teile gibt.
Mal vorausgesetzt, es wurde damals wirklich nur "das günstigste" (gleichzusetzen mit schlechter Qualität) eingebaut, dann wird es wohl kaum noch Teile geben.
Also müßte dann eine neue montiert werden. Spätestens dann ist es aber keine Reparatur mehr, sondern der Austausch eines Ausstattungsteils gegen ein neues und die Klausel heißt "Kleinreparaturen" und nicht "Kleinerneuerungen".
Mal ganz abgesehen davon: Als Mieter solltest Du auf jeden Fall die Finger davon lassen, eine Armatur auszutauschen. Was einfach aussieht, kann sich sehr schnell in eine ziemliche Katastrophe verwandeln. Der Vermieter soll es selbst machen, dann ist er für Folgen auch selbst verantwortlich oder er soll einen Klempner schicken und zu dem Neupreis für eine vernünftige Reparatur kommen dann noch Anfahrts- und Montagekosten und dann sind die 77 € auf jeden Fall deutlich überschritten.
Danke für die Auszeichnung.
Eine vertragliche Nebenabrede hinsichtlich einer sogenannten " Kleinreparatur-Klausel " ist bis zu einem vernünftigen Eigenanteil pro Jahr ( hier 77 Euro ) durchaus zulässig.
Wenn wir inclusive Anfahrt und Montage durch einen Sanitär-Fachmann dann zzgl. Ersatzarmatur aber mal von einem Gesamtbetrag über 77 Euro ausgehen, wird sich der Vermieter entsprechend an den Mehrkosten beteiligen müssen.
Schlage dem Vermieter einfach mal 2-3 günstige Armaturen vor , und besorge eine davon dann selbst. ( ist günstiger, als wenn der Sanitärbetrieb Dir neben der Montage sowas verkauft )
Dann holst Du noch 2-3 Kosten-Voranschläge für die Montage ein und legst sie dem Vermieter ebenfalls vor.
Wenn dann alles geregelt ist, hebe Dir eine Kopie der Rechnungen sorgfältig auf, da der Nennbetrag für Kleinreparaturen nur einmalig pro Jahr ausgeschöpft werden darf vom Vermieter.
entsprechend an den Mehrkosten beteiligen müssen.
Betragen die Kosten mehr, muss sich der Mieter nicht mehr beteiligen. Der Vermieter muss dann die komplette Rechnung zahlen.
Das wäre keine Kleinreparatur sondern Ersatz. Auch ist eine Beteiligung an den Kosten durch den Mieter unzulässig (wenn es eine KR wäre).
( ist günstiger, als wenn der Sanitärbetrieb Dir neben der Montage sowas verkauft )
Nein, dass muss nicht so sein, zumal die Sanitärunternehmen dieses Material beim Großhändler zu entsprechenden Konditionen einkaufen.
In diesem Bezug kann und muss man durchaus geteilter Meinung sein, wenn man keinen besonderen Draht zu einem bestimmten Sanitär-Fachbetrieb hat, und/ oder dessen Konditionen der Materialbeschaffung nicht kennt. ( da gab es mal eine interessante Reportage hinsichtlichlich gewisser Bindungen zwischen Betrieb und Lieferanten )
@bwhoch2 hat in diesem Fall aber durchaus schon zu Recht auf zwingende Pflicht sachkundiger / fachgerechter Montage hingewiesen.
Wenn ich es selber machen könnte in solch einer Situation, dann würde ich auf eigene Kosten aber auch nur einfachsten Standard kaufen. ( Kleinreparatur )
Hatte ich vor einigen Jahren mal bei der Klospülung . ( Druckspüler )
Da kostete das Ersatzteil ( ein popeliges Plastikteil ) schon mehr, als die gesamte Drückergarnitur zur damaligen Preislage neu.
Für 1/3 des Preises also ganz einfach einen "klassischen" Druckspüler wie zu Schulzeiten drangeschraubt, und gut. 😀
Der korrekte Ablauf wäre folgender:
- Du meldest dem Vermieter den Schaden und bittest um Reparatur.
- Der Vermieter beauftragt die Reparatur, denn das ist seine Sache, nicht deine.
- Der Vermieter bezahlt die Reparatur.
- Er stellt dir die Reparatur in Rechnung, sofern die Kosten den vereinbarten Höchstbetrag pro Einzelreparatur nicht übersteigen.
Vorher solltest Du aber die Klausel noch mal genau ansehen. Nicht selten sind diese unwirksam.
Wenn Du möchtest kannst Du sie hier als Bild, ohne persönliche Daten, auch einstellen.
Okay ich versuch noch die bild-senden Funktion zu finden, danke dir!
Da hier eine Reparatur der MB vermutlich nicht möglich ist, diese vielmehr erneuert werden muss, ist der Austausch derselben materiell und finanziell vom Vermieter zu veranlassen bzw. zu tragen.
Eine Kleinreparatur im Sinne des entspr. Gesetzes sehe ich hier nicht als gegeben.
Was steht denn im Mietvertrag wer für kleinreparaturen zuständig ist?
du hättest beim Einzug darauf bestehen können, dass eine neue Mischbatterie eingebaut wird. Wenn im Mietvertrag steht dass der Mieter dafür zuständig ist, musst du eine neue kaufen
fraglich ist allerdings ob du für 77€ eine Mischbatterie bekommst. Und dann ist der Vermieter in der Pflicht
du hättest beim Einzug darauf bestehen können, dass eine neue Mischbatterie eingebaut wird. Wenn im Mietvertrag steht dass der Mieter dafür zuständig ist, musst du eine neue kaufen
Das wird der liebe Gott und das Gesetz so nicht wollen!
Dann solltest du den Rest lesen
Danke für deine ausführliche Hilfe! Der Hebel ist nicht mehr zu befestigen, im inneren ist ein weißes Plastik, das den Hebel mit der Armatur verbindet und dieses ist gebrochen.