Kleingewerbe neben ALG1?

3 Antworten

Du kannst kein Kleinunternehmen gründen. Das kennt weder das Gewerberecht noch das Steuerrecht.

Du meldest ein Gewerbe an und fertig.

Dann erhältst du vom Finanzamt Post mit einem Fragebogen.

In diesem Fragebogen kannst du ankreuzen ob du die Regelbesteuerung

( Mehrwertsteuer abzugsfähig) oder die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG nutzen möchtest. Und das ist das was du meinst. Das betrifft auch nur die Umsatzsteuer. Bis zu einem Jahresumsatz ( NICHT Gewinn) wird bei der Nutzung der Kleinunternehmerreglung keine MwST von dir erhoben.

Du darfst auf deinen Rechnungen die MwST nicht extra ausweisen und du darfst deine verausgabte MwST beim FA nicht gegen rechnen. Alle anderen Steuerarten und Abgaben bleiben von dieser Reglung unberührt.

Du musst einmal die Begriffe erlernen: Umsatz minus Betriebskosten = Gewinn.

Und das ist das was du wohl mit verdienen meinst.

Und ob du mtl. eine EUR bei der Arge abgeben musst erfragst du am besten bei deinem Sachbearbeiter.

Noch ein Tipp am Rande: besuche zwingend einen Kurs für Existenzgründer, die Kosten trägt in deinem Fall sogar die Arge. Denn in solch einem Kurs erlernst du die wichtigsten Grundbegriffe der Selbstständigkeit. Und auch einen Steuerberater solltest du dir zu legen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Hilo420 
Beitragsersteller
 17.01.2021, 13:02

Danke für diese ausführliche, sehr hilfreiche Antwort.

Kleinunternehmen. Dann gibt es wohl eine Bescheinigung über Nebeneinkommen zum ALG 1, das muß man montlich ausfüllen.

Das haben wir mal für einen Kumpel gemacht

EÜR extrahiert sich aus der Buchhaltung bei günstigen Programmen wie Wiso Steuersparbuch oder Lexware. Jährlich.

Sicher musst du deine monatlichen Ein - und Ausgaben nachweisen, dass sollte man dann anhand von Rechnungen und Belegen können.

Noch wichtig, du darfst in der Woche nicht auf 15 oder mehr Arbeitsstunden kommen, sonst würdest du nicht mehr als arbeitslos gelten und dein ALG - 1 Anspruch würde erst einmal ruhen.