Kleingewerbe neben ALG1?
Hallo liebe Community,
ich habe folgende fragen und hoffe das mir der ein oder andere eine Antwort darauf geben kann. Zu meiner Situation:
Ich mache derzeit eine Umschulung zum Kaufmann im E-Commerce, sprich ich beziehe aktuell ALG 1.
Neben meiner Ausbildung habe ich das Theoretische Wissen in die Praxis umgesetzt indem ich auf gewissen Marketplaces Handel treibe, bisher im Privat Verkäuflichem Rahmen. Da ich nun kurz vor dem Punkt bin, wo es vom Privaten in den Gewerblichen Bereich geht, habe ich mich dazu etnschieden ein Gewerbe in Form eines Kleinunternehmens zu gründen um Juristisch abgesichert zu sein. Die monatlichen, möglichen dazuverdienste sind mir bekannt. Allerdings habe ich eine Frage bezüglich der Agentur für Arbeit. Muss monatlich eine Einnahmenüberschussrechnung erstellt werden und der AFA übermittelt werden? Bzw. wie beweise ich das ich Monatlich, abzüglich der Betriebskosten nicht mehr als 165€ nebenberuflich dazu verdiene? Vielleicht hat ja jemand die selbe Erfahrung gemacht oder ist in diesem Thema Affin.
Danke und Viele Grüße
3 Antworten
Du kannst kein Kleinunternehmen gründen. Das kennt weder das Gewerberecht noch das Steuerrecht.
Du meldest ein Gewerbe an und fertig.
Dann erhältst du vom Finanzamt Post mit einem Fragebogen.
In diesem Fragebogen kannst du ankreuzen ob du die Regelbesteuerung
( Mehrwertsteuer abzugsfähig) oder die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG nutzen möchtest. Und das ist das was du meinst. Das betrifft auch nur die Umsatzsteuer. Bis zu einem Jahresumsatz ( NICHT Gewinn) wird bei der Nutzung der Kleinunternehmerreglung keine MwST von dir erhoben.
Du darfst auf deinen Rechnungen die MwST nicht extra ausweisen und du darfst deine verausgabte MwST beim FA nicht gegen rechnen. Alle anderen Steuerarten und Abgaben bleiben von dieser Reglung unberührt.
Du musst einmal die Begriffe erlernen: Umsatz minus Betriebskosten = Gewinn.
Und das ist das was du wohl mit verdienen meinst.
Und ob du mtl. eine EUR bei der Arge abgeben musst erfragst du am besten bei deinem Sachbearbeiter.
Noch ein Tipp am Rande: besuche zwingend einen Kurs für Existenzgründer, die Kosten trägt in deinem Fall sogar die Arge. Denn in solch einem Kurs erlernst du die wichtigsten Grundbegriffe der Selbstständigkeit. Und auch einen Steuerberater solltest du dir zu legen.
Danke für diese ausführliche, sehr hilfreiche Antwort.
Kleinunternehmen. Dann gibt es wohl eine Bescheinigung über Nebeneinkommen zum ALG 1, das muß man montlich ausfüllen.
Das haben wir mal für einen Kumpel gemacht
EÜR extrahiert sich aus der Buchhaltung bei günstigen Programmen wie Wiso Steuersparbuch oder Lexware. Jährlich.
Sicher musst du deine monatlichen Ein - und Ausgaben nachweisen, dass sollte man dann anhand von Rechnungen und Belegen können.
Noch wichtig, du darfst in der Woche nicht auf 15 oder mehr Arbeitsstunden kommen, sonst würdest du nicht mehr als arbeitslos gelten und dein ALG - 1 Anspruch würde erst einmal ruhen.