Während eines FSJ Kleingewerbe führen?

2 Antworten

Du hast in Deutschland da keine Pflichten dich Exklusiv einem AG "zu verkaufen".
Sprich du darfst neben dem FSJ eine weitere Tätigkeit nachgehen, auch innerhalb deines eigenen (Klein)-Gewerbe. Es gibt nur folgende Sachen, die Du berücksichtigen solltest:

-Deine vertraglich vereinbarte Leistung (insbesondere die Arbeitszeit) darf nicht drunter leiden.

-Der Arbeitsschutz gilt zu wahren. In Deutschland sieht das Arbeitszeitgesetz eine tägliche Maximalarbeitszeit von 8 Stunden pro Werktag vor. Da auch der Samstag als Werktag gilt, beträgt die maximale Arbeitszeit pro Woche daher 48 Stunden.  (Es wird dich keiner Umbringen, wenn Du auf mehr kommst, solange deine hauptberufliche Leistung nicht drunter leidet)

-Es kann ein Konkurrenzverbot existieren (Bei einem FSJ würde ich das aber ausschliessen), was dir verbietet gegenüber deinem AG in Konkurrenz zu stehen (Hier hättest du dann ein Interessenkonflikt)

Ansonsten, nehm 20-25€ in die Hand, druck dir die Anmeldung zum Gewebe aus (1 Seite DIN-A4) und investier die 15min beim Rathaus oder Gemeindeverwaltung.

Viel Spass und Erfolg ;)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja kannst du. Ich weiß aber nicht, ob du im FSJ noch in der Familienversicherung bist. Wenn ja, dann musst du die Enkommensgrenze von 455,- €/mtl. beachten, sonst fliegtst du da raus.