Darf ich als Privatperson Dinge gegen Geld verleihen?
Darf ich z.b. Einen Fahrradträger gegen Geld verleihen ohne Rechnung??? Da es max. 15 Euro sind in der Woche, würde es unter die 420 Euro Grenze fallen.
4 Antworten
Es gibt keine 420 Euro Grenze. Ein LOHN bis zu 450 Euro im Monat kann vom ARBEITGEBER pauschal VERSTEUERT werden.
Solange Du die Sache "als Privatperson" verleihst, erzielt Du Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Diese Einkünfte bleiben steuerfrei, solange der Überschuss weniger als 256 Euro im Jahr beträgt.
Falls die Sache irgendwann so umfangreich wird, dass es als Gewerbebetrieb zählt, dann sind es Einkünfte nach § 15 EStG.
Wenn Du das regelmässig machen willst, um Dir etwas hinzu zu verdienen, musst Du es als Gewerbe anmelden. Bei Gewinnerzielungsabsicht musst Du auf jeden Fall für das Finanzamt Buch führen. Das gilt natürlich nicht, wenn man einem Kumpel etwas gegen Geld leiht - aber wer nimmt schon von Freunden Geld?
Von guten Freunden bestimmt nichts. Vermute mal, dass es vielleicht 6 mal im Jahr klappt. Also knapp 100 Euro im Jahr.
Da es max. 15 Euro sind in der Woche, würde es unter die 420 Euro Grenze fallen.
Welche '420-€-Grenze'? 15 € pro Woche sind übrigens 780 € pro Jahr.
Nein, eigentlich nicht.
Als Privatperson kannst Du keine Rechnung ausstellen, eine Quittung musst Du nur auf verlangen schreiben.
Muss ich die Einnahmen denn versteuern??? Oder Nachweis führen?
Es gibt doch einen gewissen Betrag, den man monatlich dazu verdienen darf, ohne ihn versteuern zu müssen....