Kleines Transportunternehmen gründen?

2 Antworten

Der Befähigungsnachweis ist die Sach- und Fachkundeprüfung, die bei der IHK abgelegt werden muss. Erst damit ist der Zugang in die Branche erlaubt. 

Die Geschäftsform ist nicht festgelegt, ob Einzelunternehmer oder GmbH. 

Die Fahrzeuge und die Ware sind pflichtversichert!

Zuständig sind die Regierungspräsidenten.

Der Befähigungsnachweis ist durch die Speditionslizenz erbracht.

Die bekommst du aber nur, wenn du auch deine Kenntnisse im Zoll- und EU-Recht nachweist.

Einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird aber kein vernünftiger Mensch seine hochwertigen Waren zum Transport übergeben.

Wovon willst du denn Schadensersatz leisten, wenn dein Fahrzeug einen Unfall verursacht?

zmogus 
Beitragsersteller
 23.07.2017, 13:11

Vielen Dank. Klingt logisch, also Spedition muss man mindestens als GmbH, aber besser als AG gründen?

Zur Schadenersatz: kann man LKW mit Ware versichern? Muss man bei einer Unfall alles selbst bezahlen?

Dankeschön.

DerHans  23.07.2017, 13:29
@zmogus

Natürlich ist eine Transportversicherung möglich.

Aber auch diese bekommt nicht jeder.

nana1812  29.07.2017, 04:34
@DerHans

Die Transportversicherung heißt Frachtführer-Haftpflicht und ist Pflicht, die bekommt JEDER!

DerHans  29.07.2017, 11:51
@nana1812

Die bekommt längst nicht JEDER. Anders als die KFZ-Haftpflicht.

Loroth  11.08.2017, 17:57
@DerHans

Manchmal möchte man schreien, was hier für ein UNSINN geschrieben wird:

DIe Transportversicherung ist NICHT die Frachtführer-Haftpflicht (oder richtigerweise die Verkehrshaftungsversicherung), sondern etwas gänzlich anderes.

Die VHV ist eine Pflichtversicherung für Transportunternehmen und Frachtführer und gesetzlich vorgeschrieben (s. § 7a, GüKG). Wer keinen entsprechenden Nachweis beim gewerblichen Güterverkehr mitführt, dem legt das BAG bei der nächsten Kontrolle das Fahrzeug still.

Die Transportversicherung ergänzt die VHV, da die Haftung des Frachtführers begrenzt ist - je nach Vertrag und Transportbedingungen auf 2 - 40 SZR (Sonderziehungsrechte. Was das ist, kann man googlen...).

Um nun den über diese Haftungsgrenze hinausgehenden Wert einer Ware zu versichern, kann der Verlader über den Spediteur oder den Frachtführer, aber auch in Eigenregie, die Transportversicherung eindecken. Nach den allerneusten ADSP ist der Transporteur sogar verpflichtet, den Verlader hierauf hinzuweisen und ggf. das Eindecken der Versicherung abzuwickeln.