GbR ohne Gewinnerzielungsabsichten gründen?

3 Antworten

Ob es jetzt 6 Personen sind, weiß ich nicht. Aber du brauchst auf jeden Fall einen 1. und 2. Vorsitzenden, Schatzmeister und Schriftführer.

Wenn ihr eh im Rahmen der Kleinunternehmer-Regelung unterwegs seid ist es noch einfacher. Aber ich würde trotzdem mal einen Steuerberater fragen und mich "wasserdicht" beraten lassen, bevor ihr irgend einen Formfehler begeht

Cheeky1994 
Beitragsersteller
 22.07.2020, 15:11

Ich hatte eigentlich gehofft um dieses teure Vergnügen herumzukommen, aber du hast recht, wahrscheinlich ist das besser so...

Auf jeden Fall vielen Dank! :D

Highlands  22.07.2020, 15:58
@Cheeky1994

So teuer ist das nicht. Machst Du Fehler sind die viel teurer

Wenn ihr nie Gewinn macht, dann wird das FA das irgendwann als "Hobby" einstufen und euch ggf auch den Vorsteuerabzug versagen.

Steuere das ganze doch so, dass am Jahresende ein kleiner Gewinn übrig bleibt. Muss ja nicht viel sein - nur etwas mehr als nichts. Dann ist das ganze "safe".

Wenn es nur rein Hobby ist und kein Gewinn erzielt werden soll, wäre ein Verein die bessere Rechtsform für das ganze

Cheeky1994 
Beitragsersteller
 22.07.2020, 13:45

Danke schon mal für deine Antwort.
Wir hatten geplant das unter der Ausnahme der Umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung laufen zu lassen.
In diesem Falle sind wir dann ja sowieso nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Dann sollte uns ja eigentlich kein Nachteil entstehen wenn das FA uns als "Hobby" einstuft oder?
Ein Verein kommt für uns eigentlich nicht infrage... Meines Wissens nach dürfte das auch gar nicht gehen, da man ja mindestens 6 Personen zur Gründung braucht. Oder liege ich da falsch?

Warum wollt ihr denn kein Geld verdienen? Macht das Sinn? :-)

Es gibt in der Einkommensteuer den Begriff der Liebhaberei. Das FA schaut dem Treiben i. d. R. ein paar Jahre lang zu (neu gegründete Unternehmen haben ja in der Gründungsphase oft nur Verluste). Die Einkommensteuerbescheide werden dann Jahr für Jahr auch unter einem Vorbehalt der Nachprüfung / vorläufig festgesetzt, so dass die Bescheide für die Vergangenheit wieder geöffnet werden können. Etwaige Steuervorteile aus Verlusten aus dem Gewerbe sind dann zurückzuzahlen.

Von daher gesehen, solltet ihr eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Das erspart euch Ärger. Müssen ja keine Millionen sein ;)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung