Darf ich als Einzelunternehmer meine Firma nur mit einem Fantasienamen benennen?
Als Beispiel: ich Gründe eine Firma als Kleingewerbe und bin in der Metallbranche tätig.
Jetzt möchte ich die Firma "Fuxus" nennen, ohne dass diese Bezeichnung im Zusammenhang mit meinem Namen steht. Wäre dies zulässig?
11 Antworten
Wenn Du Dir Zitate aus dem Gründerlexikon durchliest, wirst Du in der Einleitung den Hinweis auf Eintragung im Handelsregister finden.
Nur die dort eingetragenen Unternehmen sind begrifflich eine "Firma" und können daher einen Firmennamen frei wählen.
Wenn Du ein "Kleingewerbe" gründen willst, dann meldest Du Deinen Betrieb im Gewerbeamt Deiner Gemeinde an.
Ich habe das Wort "Kleingewerbe" extra in Gänsefüßchen gesetzt, denn diesen Begriff gibt es nicht.
Aber egal- wenn Du Dein Unternehmen nicht im Handelsregister eintragen lässt, hast Du begrifflich keine Firma, und ohne Firma auch kein Firmenname.
Das ist richtig.
Du kannst Dich zum Beispiel nennen "Egon Meyer Schlosserei" oder "Egon Müller Einzelhandel mit Lebensmitteln".
Schau Dir mal dagegen die Firma einer Apotheke an.
Da steht auf der großen Leuchtreklame etwa "Schloss- Apotheke".
Aber an der Eingangstür steht diese Firma noch einmal und darunter: Inhaber August Schmitt e.K.
"e.K." heißt "eingetragener Kaufmann" .
Dieser Kaufmann ist im Handelsregister eingetragen und kann seinem Unternahmen einen Phantasienamen geben.
Das ist richtig, wenn Du nicht den Zusatz "e.K." tragen kannst, also kein eingetragener Kaufmann (im Handelsregister)bist.
Danke für den Stern Helmuthk
Also ich bin einzelunternehmer und betreibe einen onlineshop und mein shop heißt anders als ich nur auf der Rechnung und im Impressum da steht mein name aber Werbung usw mache ich nicht mit mein name und das ist auch erlaubt nur wen es zum Streit kommt bist du halt keine firma sondern der kunde verklagt dich persönlich aber wie du dich nennst ist egal nur man muss halt sich als inhaber kenntlich machen und das mit den richtigen namen
Wenn Du keine Markenrechte verletzt ist das meines Wissens nach möglich. Du gibst ja beim Gewerbeamt Dein Tätigkeitsgebiet an.
Nein
Einzelfirmen MÜSSEN in der Gewerbeanmeldung den vollen Namen des Inhabers angeben, aber du kannst ZUSÄTZLICH den gewünschten Namen als sog. Handelsnamen angeben
Also hiesse deine Firma dann:
Anton Mustermann - Fuxus
Du kannst zB die Firmenhomepage auf "Fuxus" laufen lassen, nur im Impressum MUSST du den vollständigen Unternehmensnamen angeben.
Anton Mustermann - Fuxus
oder 'Fuxus', Inhaber: Anton Mustermann
Also geht es nicht? Lustig, wie alle einem was anderes erzählen. ;)
DEIN Name muss jedenfalls erscheinen. Und als Handelsnamen nimm was beschreibendes (dein Geewerbe)+Fantasie, also zB Metallfuxus Inhaber Anton Mustermann
Übrigens: Was geht und was nicht wissen die beim Gewerbeamt am besten, ist denen ihr Job!
Ich arbeite im B2B-Geschäft und MUSS die richtigen namen der Geschäftspartner erfragen. Viele Einzelfirmen/Kleinunternehmer nennen mir dann immer nur den Handelsnamen und die Creditreform sagt bei der Bonitätsprüfung dann: Name falsch.
So habe ich das auch gelesen, einige erzählen mir aber was anderes, bzw. auf verschiedenen Seiten steht es nicht immer klar formuliert.
Bei einem Einzelunternehmen werden in der Tat nicht so strenge Regeln angelegt, wie beispielsweise bei einer GmbH.
Für den Fall, dass Dich jemand verklagen will, muss er Dich sowieso persönlich verklagen und nicht, wie bei einer Kapitalgesellschaft, die Firma.
Du kannst den Fantasienamen also tatsächlich verwenden. Allerdings solltest vorher nachforschen, ob ein anderes Unternehmen in der Nähe oder mit gleichem Betätigungsfeld diesen Namen bereits verwendet. In diesem Fall könnte das andere Unternehmen Dich nämlich auf Unterlassung verklagen.
Auch ist es ratsam den verwendeten Firmennamen in der Gewerbeanmeldung mit anzugeben.
Solltest Du weitergehende Fragen haben, solltest Du Dich an einen Rechtsanwalt wenden.
Danke!
Heißt im Endeffekt, die Bezeichnung des Unternehmens muss meinen Namen enthalten - richtig? Ich meine eben den Einzelunternehmer.