Kleinen Waffenschein beantragen (trotz Krankheit)?
Wenn man den kleinen Waffenschein beantragt, wird ja ein ausführliches Zeugnis zu einem angefordert, in dem auch psychische Krankheiten usw stehen. Kann mein Antrag abgelehnt werden, nur weil ich an Depressionen leide und steht das auch in diesem Zeugnis drin? (inwiefern ist dem Staat überhaupt bekannt, ob jemand an einer psychischen Krankheit leidet?)
ich war schonmal in einer Psychiatrie, ist das dort auch vermerkt und wie wirkt sich das auf die Entscheidung, der zuständigen Beamten, aus?
4 Antworten
Ich denke nicht, dass Du Schwierigkeiten hast, den Schein zu kriegen. Zum einen kann ich mir keinen Weg vorstellen, wie die Info ins Führungszeugnis kommen sollte (eine Meldepflicht für depressive Erkrankungen gibt es nicht), zum zweiten ist eine Depression keine gefährliche Erkrankung sonder - leider - sehr häufig anzutreffen. Ich unterstelle mal, dass Du keine andersartige Personlichkeitsstörung hast und damit auffällig geworden bist.
Ich würde Dich trotzdem gern auf die Gefahren und die nur scheinbare Sicherheit durch eine Gaspistole hinweisen. Das Ding ist nur für eins gut: Ziehe, schieße und laufe! Alles andere bringt Dir noch mehr Probleme. Und Du weißt, dass Notwehr mit Waffen immer recht sorgfältig untersucht wird. Ich wünsche Dir, dass es nie dazu kommt.
Führungszeugnis?
Wie- Wo?
- Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen:die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister;
- die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister hinsichtlich der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Straftaten;
- die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nr. 4 ein.
Sollte eer deshalb also irgendwo mal "aktenkundig" geworden sein, dann kann das abgefragt werden...
Mit "Führungszeugnis" (oder das man für den kleinen Waffenschein überhaupt eins brauchen würde) hat das nichts zu tun..
Na ja, schweigen ist Gold. Und mit dem Ding kannst Du ja eh nichts anstellen.
Ich hatte meine Antwort noch mal geändert. Hast Du das gesehen?
Habe Es gerade gesehen. Ich bin eigentlich erfahren mit Schreckschusswaffen und habe auch schon welche benutzt, mir geht es nur um meinen Selbstschutz und würde sie auch nur als letzte Lösung ziehen.
Ich hätte das Bedürfnis gar nicht. Außer vielleicht bei Hunden.
Und mit dem Ding kannst Du ja eh nichts anstellen.
Du beliebst wohl zu scherzen?!?
Warum wohl wird für das Führen einer Schreckschusswaffe, mit der man zumindest jemanden schwer verletzen kann, der kleine Waffenschein verlangt?
Kopfschüttel...
Ich kann es Dir leider nicht sagen, warum der Gesetzgeber für so einen relativ harmlosen Gegenstand eine rein formale Hürde aufbaut (eine wirkliche Eignungsprüfung findet nicht statt), aber Äxte und Macheten dürfen frei verkauft werden - wie übrigens alle Hieb- und Stichwaffen (außer die illegalen)j. Das muss etwas mit dem krankhaften Aktionismus von Politikern zu tun haben.
Ach so: beim Führerschein gibt es ja auch keine Wesensprüfung. Und Autos kann ich frei kaufen.
Irgendwie hat das alles nicht Hand und Fuß.
Mit diesem "relativ harmlosen Gegenstand" kannst Du wie schon geschrieben jemanden schwer verletzen und ihn mit einem aufgesetzten Schuss sogar töten.
Und der Gesetzgeber hat sich dabei gewiss etwas gedacht; auch möchte er diese Schusswaffe garantiert nicht in Händen von jemandem wissen, der schonmal wegen einer Persönlichkeitsstörung in der Psychiatrie gesessen hat.
Ich übrigens auch nicht, deswegen bin ich ab jetzt hier raus.
Jetzt verbiegst Du die Fakten, um Recht zu behalten. Du hast einen Anspruch auf Deine eigene Meinung, aber nicht auf Deine eigenen Fakten.
Der Fragesteller hat(te) eine Depression - wie übrigen 25% der Deutschen Bevölkerung. Bei einigen Personen ist die so schwer ausgeprägt, dass sie klinisch behandelt werden müssen. Das eigene Gefährdungspotential, das davon ausgeht, ist das einer Selbsttötung. Und Selbstmord mit einer Gaspistole? Jetzt lassen wir die Kirche mal im Dorf.
Und der Gesetzgeber denkt nicht. Er handelt so, dass seine Umfragewerte stimmen. Und wenn gerade mal wieder etwas mit Waffen passiert ist, dann mus eben ein neues Gesetz her. Es ist ihm ziemlich egal, ob das irgendwie das Problem löst. Hauptsache, er kann zeigen, dass er handelt.
Ich würde die Diskussion hier gern abbrechen. Ich denke, Du bist einer der Vertreter der Anti-Waffenlobby und spürbar mit einigem Sendungsbewusstsein ausgestattet. Anerkennung für Deine Begeisterungsfähigkeit, aber ich denke, da führt ein Austausch von Argumenten zu nichts.
Und der Gesetzgeber hat sich dabei gewiss etwas gedacht; auch möchte er diese Schusswaffe garantiert nicht in Händen von jemandem wissen, der schonmal wegen einer Persönlichkeitsstörung ...
Und deswegen sind die Dinger ab 18 frei verkäuflich, klingt tatsächlich als hätte sich dabei jemand viel gedacht. Ansonsten ist bei dem ganzen Tödlichkeits- und Aufgesetzter-Schuss-Gepredige ziemlich viel Hörensagen und Panikmache dabei, bei Luftgewehren ist das ähnlich.
relativ harmlosen Gegenstand
Hör einfach auf hier mitreden zu wollen, wenn du keine Ahnung hast - wie kannst du so etwas falsches behaupten?
Werde ich nicht. Aber danke für den Beitrag.
ich war schonmal in einer Psychiatrie, ist das dort auch vermerkt und wie wirkt sich das auf die Entscheidung, der zuständigen Beamten, aus?
Nein, die Erlaubnisbehörde hat keinen Einblick auf Krankenakten, lediglich auf strafrechtlich relevante, eintragungswürdige Vorfälle über das Bundeszentralregister.
Wenn Du im Antrag wahrheitsgemäße Angaben machst, kann das zum Einen direkt zur Ablehnung führen, oder zum Anderen zu der Verpflichtung ein psychologisches Gutachten beizubringen.
Machst Du keine Angaben zur Erkrankung, und die Erlaubnisbehörde bekommt irgendwann irgendwie Kenntnis davon, kann die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen werden, wenn deine Erkrankung schon im Vorfeld zur Versagung hätte führen müssen.
Sehr geehrter fragen Fragesteller.
Gemäß § 6 des Waffengesetzes gilt, dass die für die Erteilung des Waffenscheins erforderliche persönliche Eignung nicht vorliegt, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren kann oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.
Daher ist es denkbar, dass infolge der Depressionserkrankung der Waffenschein nicht erteilt wird.
Den Behörden ist zwar nicht ohne Weiteres bekannt, in welchem Gesundheitszustand sich Antragsteller befinden. Die Behörde kann jedoch ggf. verlangen, dass ein Gesundheitszeugnis/Gutachten beigebracht wird.
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Mit freundlichen Grüßen.
Das ist mal ein recht eigenwilliger Antwortstil.
zumindest bleibt er sachlich. Und er beantwortet die Frage. Eigentlich die sinnvollste Antwort hier.
Auf den wesentlichen Punkt, ob die Behörden Kenntnis von seiner Erkrankung erlangen, geht er nicht ein.
Und eigenwillig ist das Betteln um Bewertung.
Mit Aufforderung der Bewertung...
Das wird sicher abgelehnt, zurecht. Niemand kennt deinen Krankheitsverlauf. Und wenn dann doch etwas passiert ist das Geschrei groß wieo der Staat die Bürger nicht geschützt hat. Damit will ich dir nichts unterstellen, aber bei Waffen kann man nicht vorsichtig genug sein.
Ich finde schon den Drang danach überhaupt eine zu besitzen merkwürdig.
Wenn du den Antrag mit falschen Angaben ausfüllst, dann ist das strafbar. Und rauskommen wird das. Wenn das Zeugnis von einer Behörde ausgestellt wird, dann steht es natürlich mit drin. Genau deswegen werden ja die Zeugnisse angefordert.
Du bist nicht sehr gut informiert, denkst nicht ausgesprochen logisch, aber Du hast eine sehr feste Meinung zu den Dingen. Kommst Du gut durch's Leben, so allgemein?
Ich bin sehr gut informiert, ich komme aus der Branche. Nicht umsonst ist das Mitführen von Schrechschusswaffen im Bewachungsgewerbe nach §19 (4) DGUV V23 verboten. Es gab midestens einen tödlichen Zwischenfall, wo ein Sichehrheitsmitarbeiter durch genau eine solche Situation getötet wurde. Einbrecher überrascht, mit SSW versucht inSchach zu halten und dieser erschoss dann den Sicherheitsmitarbeiter. Daraufhin wurde bereits in der alten VBG 68 dieses Verbot aufgenommen.
Und das nennst Du schlecht informiert?
Das "schlecht informiert" ist nicht auf Dich bezogen. Wenn ich mich nicht irre, habe ich noch auf keinen Deiner Beiträge geantwortet. Ich bin auch sehr gut informiert, auch wenn ich hier nicht offenlege, warum.
Das Beispiel, das Du anbringst, hinkt. Der Sicherheitsmitarbeiter wurde von einer echten Schusswaffe getroffen, nachdem er - sorry, es tut mir leid für ihn - die Spielzeugpistole schlicht falsch benutzt hat. Wir sprechen hier aber von der unmittelbaren Gefahr, die von einer Schreckschusswaffe ausgeht (also Tinnitus und ähnliches). Habe ich das falsch verstanden?
In einem anderen Kommentar zu diesem Post hatte ich geschrieben: ziehe - schieße - renne. Und auch das nur, wenn ich dem Konflikt nicht ausweichen kann. Da stand nicht: tue so, als ob Du eine echte Waffe in der Hand hast und protze herum.
Eins ist echt interessant: sobald es um Waffen geht, erlaubt sich jeder eine Meinung.
Die erlaube ich mir auch, ich habe seit 36 Jahren Umgang mit Schusswaffen, privat und dienstlich, ich habe Sachkunde. Was ist dir denn lieber einen Tinnitus durch eine Schussabgabe zu bekommen, oder verstümmelt oder gar getötet zu werden?
Sorry, du wirfst Sachen durcheinander. Und das nicht mal logisch. Ich breche mal ab - ich glaube ab hier geht es nur noch ums Recht haben.
Stimmt, das alles hat mit der eigentlichen Frage nichts zu tun.
Der Beamte bei der Erlaubnisbehörde hat natürlich keine Einsicht auf Krankenakten, seine Aufgabe ist, die Zuverlässigkeit zu überprüfen, und das hat nichts mit der persönlichen Eignung, so auch Erkrankungen, zu tun. Wenn man also nicht freiwillig bei der Beantragung des kleinen Waffenscheines mit der Information über solche herausrückt, wird er in der Regel auch nie etwas erfahren.
Wenn du den Antrag mit falschen Angaben ausfüllst, dann ist das strafbar.
Nein, ist es nicht, es wird nur nach Erkenntnis durch die Behörde die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen, § 45 WaffG.
Wenn das Zeugnis von einer Behörde ausgestellt wird, dann steht es natürlich mit drin.
Von welchem Zeugnis sprichst Du? Die Zuverlässigkeitsüberprüfung erstreckt sich nur auf strafrechtlich relevante Vorfälle. Die Erlaubnisbehörde hat keinen Einblick auf Krankenakten, Stichwort: ärztliche Schweigepflicht.
Ich möchte eine Schreckschusswaffe zum Selbstschutz mit mir führen
Ach, tatsächlich?
Wozu sollte man auch sonst den kleinen Waffenschein beantragen wollen?
Im Übrigen kann ich mich meinem Vorposter nur voll und ganz anschließen.
“Ich finde schon den Drang danach überhaupt eine zu besitzen merkwürdig.”
>Ich möchte eine Schreckschusswaffe zum Selbstschutz mit mir führen
Eine Schreckschusswaffe ist die denkbar schlechteste Möglichkeit der Verteidigung. Die Verwechselungsgefahr mit einer scharfen Schusswaffe ist viel zu hoch, die Hemmschwelle, sie aus dem Holster zu ziehen, viel zu niedrig, und auf der Eskalationsleiter steht sie nach der scharfen Schusswaffe und einer Stichwaffe auf dem dritten Platz. Das falsche gesteigerte Sicherheitsgefühl erledigt dann den Rest. Wenn der Angreifer als sein Abwehrmittel eine scharfe Schusswaffe zur Hand hat, kann man sich ausmalen, wer den Kürzeren zieht.
Aha, wenn du unter Depressionen leidest, dann gibt es sicher noch andere Mittel, die du zu deinem Schutz mitführen könntest zu deiner Selbstverteidigung.
Was ist, wenn dich einer bedrängt und du ziehst blank und der andere wird verletzt, dann wird das untersucht werden, denn nur weil man sagt:
ich will die Waffe ja nur zu meinem Schutz dabeihaben? Wenn man sie dabei hat, dann wird man sie auch benutzen, sonst würde man sie nicht dabeihaben.
Dasselbe gilt für Messer, wenn man bedrängt wird, dann benutzt man es.
auffällig geworden nicht, aber meine Psychologin, die ich seit einer Weile nicht mehr sehe, hat mit mir einige Tests zu Persönlichkeitsstörungen gegeben, diese wurden aber nicht ausgewertet.