Kleinanzeigen; Käufer will defekte Ware zurückgeben?
Sehr geehrte Community,
Am 16.2.17 habe ich eine Lichtmaschine verkauft. Am 18.2.17 war das Geld auf meinem Konto und am 21.2.17 kam die Ware beim Käufer an.
Der Käufer war sehr dankbar und zufrieden und sagte das die Ware wie neu aussieht. Neun Tage später (am 2.3.17) meldete sich der Käufer wieder und erklärte das die Lichtmaschine einen Lagerschaden hätte.
Er behauptete diese Lichtmaschine in einer Werkstatt einbauen lassen zu haben. Auf meine Bitte mir die Rechnung zukommen zu lassen, antwortete er das diese von einem Bekannten verbaut wurde und das er dafür keine Nachweise hätte.
Jetzt fordert er eine Rückgabe; das Problem ist aber das ich ihm keinen Glauben schenken kann, weil das ganze sehr kurios scheint. Ich persönlich denke das dieser sogenannte "Lagerschaden" beim Einbau erfolgte.
Was soll ich machen? Ich möchte nicht das Geld zurück bezahlen und eine beschädigte Ware zurück erhalten. Da diese Lichtmaschine nur aufgrund einer Fehldiagnose meines Mechanikers gekauft wurde und diese deshalb nicht verbaut war, bin ich mir sehr sicher das die Lichtmaschine funktionsfähig bei ihm eingetroffen ist.
Grüße und Danke im Voraus
4 Antworten
Nein, ich würde ihm auch keinen Glauben schenken, nachdem er sich schon widersprochen hat. Du lehnst höflich die Rückgabe ab. Wenn Du weißt, dass die Maschine in Ordnung war, dann bleibe bei der Ablehnung.
Nun, die entscheidende Frage können wir dir auch nicht beantworten. Der springende Punkt ist, ob die Lichtmaschine defekt war oder nicht.
Beim Einbau wurde das Lager bestimmt nicht beschädigt.
Ob der Käufer nun seine defekte Lichtmaschine gegen deine tauschen will, ob die Lichtmaschine von dir tatsächlich defekt war oder was auch immer, wissen wir nicht.
Hat der Käufer tatsächlich eine defekte LiMa erhalten, ist seine Forderung absolut berechtigt. War deine Lichtmaschine in Ordnung, wäre seine Forderung nicht berechtigt.
Jetzt stehst du vor der Entscheidung, ob du hart bleiben und evtl. eine Auseinandersetzung riskieren oder ob du nachgeben und zurücktauschen willst.
Danke das du diese Situation nochmal für alle zusammengefasst hast
prinzipiell muss man als privatanbieter gewährleistung geben. das heißt, das der artikel so sein muss wie in der artikelbeschreibung beschrieben. heißt also: wenn du eine funktionsfähige lichtmaschine verkäufst, dann sollte sie auch funktionieren.
bei technischen geräten deren volle funktionsfähigkeit man nicht oder nur in teilen garantieren kann, sollte man unter ausschluss der gewährleistung etwas anbieten
Das ist nicht kurios, sondern typisch für Ebay-Kleinanzeigen: der Verkäufer wird unter Druck gesetzt, weil der Artikel angeblich defekt sei.
Er probiert es halt.
Wenn du in Deinem Kleinanzeigern-Inserat nicht explizit "Rücknahme" oder "Umtausch" angeboten hast, kannst Du das ignorieren.
"Gekauft wie besehen" ist die unsichtbare Überschrift.