Private Parkbusse. Muss ich bezahlen?
Hallo
Ich habe heute in Lörrach, als ich in der Fusspflege war, eine Parkbusse erhalten. Der Parkplatz selber ist für die Kundschaft gratis. Ich habe nur nicht realisiert, dass ich links davon gratis parkieren kann und rechts neben dem Casino nicht. Es handelt sich aber um den gleichen Parkplatz.
Die Busse ist von einer Privaten Firma Park & Control ausgestellt worden. Also eigentlich ist es dann keine Busse, sondern eine Vertragsstrafe.
Ich habe mich in der Schweiz die Halterdaten meines Kennzeichen sperren lassen. Theoretisch sollte nur noch die Polizei Zugriff darüber haben.
Meine Frage: Ist Park & Control, wenn ich die Vertragsstrafe nicht bezahle, genug mächtig mir richtig Ärger zu bereiten oder soll ich die Strafe einfach nicht bezahlen?
Normalerweise würde ich überhaupt keine Anstalten machen und die Strafe bezahlen. Aber es war ein grosses Schild mit der Aufschrift, dass die Kundschaft gratis parkieren kann. Also relativ unfair. Beim genaueren Hinsehen habe ich dann noch ein richterlichen Verbot gesehen mit Abschleppen ectra. Dies habe ich aber schon alleine wegen dem ersten Schild ignoriert.
3 Antworten
Immer diese privaten Parkgebühreneintreiber...
Rechtslage dazu:
Tatsächlich gibt es diese private Parkraumbewirtschaftung mit verwarnungsgeldähnlichen Vertragsstrafen.
Die Vertragsstrafen können unter bestimmten Voraussetzungen beigetrieben werden:
Es muss groß und breit auf die Parkraumbewirtschaftung und evtl. Strafen hingewiesen werden. Du kannst nicht durch konkludentes Handeln (dem Parken) einem Vertrag zustimmen, von dem du überhaupt nichts weisst.
Die Strafen dürfen nicht willkürlich festgelegt werden, sondern haben sich - da für vergleichbare "Vergehen" - in der Höhe an den echten Verwarnungsgeldern zu orientieren. Also keine astronomisch hohe Strafen.
Die Strafe kann nur gegen den echten Verursacher beigetrieben werden. Eine Halterhaftung gibt es nicht. Selbst wenn du 10 x der Halter des betreffenden Fahrzeugs bist, sie müssen den damaligen Fahrer des Fahrzeugs ermitteln und die Forderung gegen ihn richten. Wenn sie an dich als Halter herantreten und Auskunft über den Fahrer verlangen - es gibt keinerlei Rechtspflicht für dich, überhaupt darauf zu antworten.
Das von dir angesprochene "richterliche Verbot" und "abschleppen", dürfte sich auf die allgemeine Rechtslage beziehen, wonach Falschparker durch den Berechtigten kostenpflichtig entfernt werden dürfen.
Es gibt m.E. nichts, über das du dir Sorgen machen müsstest. Sollten sie tatsächlich die Halterdaten ermitteln und an dich herantreten, reicht die kurze Antwort, dass sie sich an den (von dir nicht genannten) Fahrer und nicht an dich als Halter wenden sollen.
Hier noch eine verlinkte Seite mit weiterführenden Infos:
was ich da nicht verstehe:
Ich habe heute in Lörrach
Ich habe mich in der Schweiz die Halterdaten meines Kennzeichen sperren lassen. Theoretisch sollte nur noch die Polizei Zugriff darüber haben.
Kommst du aus der Schweiz? Hast du ein Schweizer Kennzeichen? Oder was hat das mit der Schweiz zu tun?
Aber war ein grosses Schild, dass die Kundschaft gratis parkieren kann.
Welche Kundschaft? Die vom Casino? Und die von der Fußpflegerin nicht?
Wenn es so ein großes Schild war, dann ist es doch eindeutig, oder?
Gerade die privaten Firmen sind oft sehr gierig. Ein Ort in dem ich mal gewohnt habe, hatte direkt vor dem Bahnhof so ca. 10 Parkplätze für Kurzparker. Als noch die Stadt dafür zuständig war, da waren die Bußgelder harmlos. Dann wurde die Aufsicht an eine private Firma vergeben und die Bußgelder gingen enorm in die Höhe.
Ebenso: ich war mal auf einem Konzert in einer anderen Stadt. Es war in der Nähe des Bahnhofs, also hab ich auf dem Bahnhofsparkplatz geparkt. Die Überwachung war auch in privater Hand. Was dabei echt doof war: man mußte vorher ein Ticket ziehen - aber der Automat nahm nur 1 und 2€ Stücke. Keine 50cent, kein 5€ Schein. Also ohne passendes Kleingeld hatte man ein Problem, denn - soweit ich weiß galt der Parktarif unter der Woche von 6Uhr bis Mitternacht. Das Konzert, was ich besuchte war so gegen 23.30 Uhr fertig und ich bin zum Parkplatz. Und trotz dieser späten Uhrzeit lief ein Parkwächter durch und kontrollierte, ob die Autos ein gültiges Parkticket hatten. Ich hab mich mit dem dann sogar unterhalten, und der erklärte mir, daß er von seiner Firma aus so spät noch kontrollieren muß - und daß die Bußgelder bei Überschreitung ganz schön happig sind ...
Du hast falsch geparkt und ein Schild übersehen? Dann ist die Strafe doch gerechtfertigt. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
Trotzdem, darf Park & Control mein Kennzeichen ausfindig machen oder haben sie die rechtlichen Grundlagen gar nicht dazu? Wie gesagt, meine Halterdaten sind gesperrt.
Keine Ahnung ob sie das dürfen. Aber die Halterdaten nutzen ihnen nichts, da sie ihre Forderung gegen den Fahrer richten müssen. Und du warst doch nicht der Fahrer...oder????
Das hält sie aber sicherlich nicht davon ab, dich einzuschüchtern bzw. dies zu versuchen.
Ja, ich komme von der Schweiz und ich habe ein Schweizer Kennzeichen.
Die von der Fusspflege hat mich später darauf hingewiesen, dass man vor dem Casino nicht parkieren darf. War mir aber nicht persönlich genug ersichtlich dafür. Die Parkplätze sind aber alle weiss.
Schild: Für Kundschaft gratis.
Weiteres Schild: Richterliches Verbot mit Abschleppen. (Dachte ich mir, wenn man da unrechtmässig für längere Zeit parkiert.)
Sei es wie es sei. Mich gurkt es einfach an, dass damit eine private Firma sich bereichert. Ich werde Morgen ansonsten mal sie Polizei nachfragen. Die kann mich sicher da weiterhelfen. Am schlimmsten Fall werde ich halt die Busse bezahlen.