Klassenfahrt/Pflicht?
Hey liebe Community !
Und zwar besteht bei mir folgendes Problem..
ich besuche zurzeit die gymnasiale Oberstufe der 13. klasse und es steht nächste Woche eine Klassenfahrt an.
Das Geld habe ich bis heute noch nicht überwiesen.
Die Lehrer zwingen uns, dass wir mitfahren müssen und reden davon, dass wir unterschrieben hätten.
Vor einem Jahr mussten wir auch unter Zwang 25€ Anzahlen und unterschreiben.
Die sind uns so lange hinter her gerannt, bis wir es machen mussten.
Jetzt wieder das selbe Spiel.
Ich meinte, dass ich nicht mitfahren will, daraufhin meinte sie "du musst, du hast unterschrieben".
Und wenn man nicht mitfährt, muss man wohl trotzdem die 300€ überweisen und kriegt mit Attest nur 20% des Geldes zurück erstattet.
Ich bin echt verzweifelt und weiß nicht was ich tun soll.. ich habe um ehrlich zu sein auch Angst, dass es später folgen geben wird und es zu einem Kostenfall kommt.
Weil die beratungslehrer uns damit drohen, dass in Höhe dieser Summe ein Kostenfall entstehen würde, wenn wir nicht mitfahren.
Damit sie mich in Ruhe lassen, meinte ich, dass ich es überweisen werde (habe es aber bis heute immer noch nicht getan) und werde es auch nicht..
was soll ich tun? Bin ich verpflichtet, mit zu fahren?
Außerdem gibt es nur 4er Zimmer und wir sind 'ne "Clique" von 5 Personen.
In ein anderes Zimmer gehe ich auch ganz sicher nicht..
ich bitte um Rat, bitte helft mir :(
Lg
7 Antworten
Das ist so eine Sache, vom Rechtswegen darf niemand dazu gezwungen werden, die Schulordnung sieht es aber als Pflicht an.
Also wenn du nicht mit willst, braucht es einen guten Grund, einfach nur sagen, ich hab kein Bock, reicht da nicht aus.
Als ich damals Krank wurde haben meine Eltern es sogar geschafft das ganze Geld wiederzuholen, weil sie es nicht eingesehen haben, dafür zu zahlen das ich nicht mit konnte.
Hallo Girl61,
vielleicht kannst du mit den folgenden Infos was anfangen: Klassenfahrten sind verpflichtend. Und wenn du von einer gebuchten Fahrt zurücktrittst, muss du je nach Zeitpunkt einen entsprechenden Satz bezahlen, genau wie bei jeder anderen gebuchten Reise bei irgendeinem Reiseunternehmen. Einen Teil davon könnte eine Reiserücktrittsversicherung bezahlen, aber nur, wenn du a) eine hast und b) entsprechende Gründe nachweist (plötzliche Krankheit…).
Zwingen kann dich keiner, aber zahlen musst du. Und du besuchst den Unterricht einer anderen Klasse.
Richtlinien für Schulfahrten RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 19. 3. 1997 (GABl. NW. I S. 101) *
1. Allgemeines
Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte
4.2 Schulfahrten sind Schulveranstaltungen. Sie werden grundsätzlich im Klassenverband bzw. im Kursverband durchgeführt. Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet.
2.4 Die Klassenpflegschaft bzw. die Jahrgangsstufenpflegschaft entscheidet über Ziel, Programm und Dauer auf der Grundlage eines Vorschlags der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers bzw. der Kursleiterin oder des Kursleiters unter Beachtung des Fahrtenprogramms.
5.2 Bei mehrtägigen Veranstaltungen und bei Veranstaltungen, die mit erhöhten finanziellen Belastungen verbunden sind, ist vor Vertragsabschluss von allen Eltern – auch von den Eltern der volljährigen Schülerinnen und Schüler – eine schriftliche, rechtsverbindliche Erklärung einzuholen, dass sie der Teilnahme an der Veranstaltung zustimmen und sich verpflichten, die entstehenden Kosten zu tragen. Dabei ist auf die Möglichkeit hinzuweisen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Dazu noch eine paar andere Quellen:
• Zum Thema Klassenfahrt befanden Richter bislang: Die Teilnahme ist keine Pflicht. Eltern haben daher auch grundsätzlich das Recht, ihren Kindern das Mitfahren zu verbieten. Und Schüler können auch von sich aus sagen: "Ohne mich".
• Von Rechtswegen darf niemand zur Teilnahme gezwungen werden. Dennoch sieht die Schulordnung die Fahrten als eine verpflichtende Schulveranstaltung an. Wenn Sie Ihr Kind also nicht mitschicken wollen, müssen Sie zwingende Gründe angeben.
• Die Rechtsprechung geht m.W. in die Richtung, dass die Teilnahme an Klassenfahrten nicht Pflicht ist. …Der erste Schritt wäre aber mal ein Blick ins Schulgesetz des Bundeslandes.
• Weil Schulfahrten als Schulveranstaltungen gelten, sind alle Schüler zur Teilnahme verpflichtet. In besonderen Ausnahmefällen ist eine Befreiung möglich, wenn der Antrag von den Eltern schriftlich begründet wird. Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird die Befreiung erteilt, wenn die Eltern auch nach einem Gespräch über Ziele und Inhalt der Klassenfahrt aus religiösen oder gravierenden erzieherischen Gründen bei ihrem Antrag bleiben.
Ob es Pflicht ist, hängt von dem jeweiligen Bundesland ab. In NRW zB ist es Pflicht.
So kurzfristig kannst du nicht mit einer Vollerstattung rechnen. Das geht bei keiner gebuchten Reise, wenn du nicht gerade eine Rücktrittsversicherung hast.
Die Gründe kann ich nicht nachvollziehen. Auf Klassenfahrten knüpft man oft auch andere Kontakte. Weshalb teilt sich eire Clique nicht in eine zweier und dreier Gruppe auf?
Hallo.
Von der Schule war es Pflicht.bzw. ist es.
Auch die Zahlung ist Pflicht.
Zu meiner Schulzeit wurde noch immer am letzten Schultag des Monats für den Folgemonat bezahlt werden. (Schulgeld)
Es war/bzw ist so, ich kann es nicht ändern.
Mit Gruß
Eine Klassenfahrt ist eine Pflichtveranstaltung.
Wenn du dich angemeldet und unterschrieben hast, musst du auch bezahlen.
In deinem Alter sollte man gelernt haben, dass man an einen Vertrag gebunden ist...