Kkann ich Unterschrift einklagen?
Mein Freund wird nicht unterschreiben die Kündigung so komme ich nicht aus dem Vertrag. Kann ich das gleich einklagen oder muss ich da 1Jaahr warten das kann doch nicht sein oder dann währe ich ja rin Jahr verpflichtete Miete zu zahlen.
6 Antworten
Ja, du kannst sie einklagen. kostet dich halt einiges.
Oder du redest mit dem Vermieter, ob der dich kulanzhalber aus dem Vertrag entlässt. Muss er aber nicht....
Ziehe daraus die Lehre, dass man lieber selber den Mietvertrag alleine macht und den anderen "nur" als Untermieter mit aufnimmt.
Oder du redest mit dem Vermieter, ob der dich kulanzhalber aus dem Vertrag entlässt. Muss er aber nicht....
Kann er ohne Zustimmung des anderen Mieters gar nicht.
Also muss ich kein Jahr warten?
Das kann sehr wohl sein. Die Vertragsbedingungen waren dir doch bekannt? Du kannst bei deinem Freund seinen Teil der Miete einklagen, wenn er der gemeinsamen Kündigung nicht zustimmt.
Warum kündigst Du nicht einfach alleine. Dann muss Dein Partner die Wohnung bezahlen.
wenn beide gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben haben, dann können auch nur beide gemeinsam kündigen.
Immer langsam junger Mann. Das ist zwar rundsätzlich richtig.
Aber ebenfalls gilt:
Grundsätzlich hat derjenige von mehreren Mietern, der das Mietverhältnis beenden möchte, gegen den anderen Mieter einen Anspruch, dass dieser an der Beendigung des Mietverhältnisses mitwirkt, indem er sich seiner Kündigung anschließt, sofern nicht berechtigte Interessen des anderen Mieters dem entgegenstehen (vgl. BGH, Urteil vom 16. 03. 2005 – VIII ZR 14/04; LG Hamburg, Urteil vom 12.11.1992 – 332 O 338/92).
Richtig. Es müssen beide kündigen. Weigert sich einer der beiden, kann ihn der andere auf Zustimmung verklagen.
Das liest sich vollkommen anders als "kündige doch einfach, dann muss er alleine zahlen".
Auf jeden Fall für den Fragesteller günstiger als, "Nein, das geht nicht."
Mal irgendwas ins blaue hinein dem Fragesteller erzählen, ohne die Gesetzeslage zu kennen? Autsch!
Sinnloser Kommentar, da ich ja schrieb, dass ich es der Vermieterin schilderte und SIE beschloss das abzuändern! Dass das die Gesetzeslage sein soll, habe ich mit keinem Wort behauptet! ODER?
Nanu? Ich habe dir doch gar nicht geantwortet? Und ich kann nicht erkennen, worauf sich dein Kommentar bezieht.
Dann entschuldige, es sah für mich so aus, als wäre Dein Kommentar auf mich gemünzt gewesen! Kannst Du mir noch einmal verzeihen? ;-)
Ausnahmsweise :-)
Schrott Antwort!
Gemeinsame Mietverträge kann man NUR gemeinsam kündigen!
Ich stand auch mal vor dem Problem, aber mein damaliger Partner trank und war arbeitslos. Ich sagte der Vermieterin, dass sie von ihm bestimmt keine Miete erwarten kann, aber von mir! Sie änderte daraufhin den Mietvertrag ab auf meinen Namen allein!
Nur weil ihr, die Vermieterin und Du, das so gemacht habt, ist das noch lange nicht rechtens!
Wäre Dein Ex dagegen angegangen, hättet ihr NULL Chance gehabt, haushoch hättet ihr verloren.
Glück gehabt!
https://www.mietrecht.org/kuendigung/gemeinsamer-mietvertrag-ausscheiden-eines-mieters/
Ja, das war wirklich Glück!
Wieso denkst du, du muesstest 1 Jahr warten? Habt ihr einen gemeinsamen Mietvertrag mit beidseitiger Kuendigungsverzichtsvereinbarung (der Vermieter und ihr)? Dann seid ihr daran auch gebunden.
Wenn dein Mitmieter seine Zustimmung zur gemeinsamen Kuendigung verweigert, bleibt dir gar nichts anderes uebrig, als diese einzuklagen. Dafuer brauchst du keine Frist abzuwarten. Ohne Kuendigungverzichtsvereinbarung kann dann mit dem entsprechenden Gerichtsbeschluss mit ganz normaler Dreimonatsfrist gekuendigt werden, mit Kuendigungsverzichtsvereinbarung erst zum Ablauf dieser Vereinbarung.
Lautet der Mietvertrag auf eure BEIDEN Namen? Wenn ja, und er ist ausgezogen, kannst Du den Vermieter darauf aufmerksam machen, dass nur noch Du da wohnst. Oder versuche in dem Fall, dass der Vermieter Dich aus dem Vertrag nimmt. Du solltest offen mit ihm reden.
Bei einem gemeinsamen Mietvertrag kann der Vermieter sie nicht ohne Zustimmung des anderen Mieters aus dem Mietvertrag entlassen. Eine Kuendigung nur eines der beiden Mieter waere zudem unwirksam.
Also muss ich kein Jahr warten?
Das kann ich Dir so nicht beantworten.. Du musst mit dem Vermieter reden! Wenn er kulant ist, kannst Du raus.
Mal irgendwas ins blaue hinein dem Fragesteller erzählen, ohne die Gesetzeslage zu kennen? Autsch!