Kita-Zuschuss durch AG nicht in Lohnsteuerbescheinigung vermerkt

3 Antworten

Wenn der Arbeitgeber die Kosten für die KITA übernimmt, liegt mit Sicherheit auch ein steuerfreier Zuschuss in gleicher Höhe des Abzugs vor. Der Arbeitgeber hat sich somit zur vollen Kostenübernahme bereit erklärt. Ein nochmaliger Ansatz in der Steuererklärung führt daher zu falschen Angaben. Vermutlich ist aus diesen Gründen diese Position in der Lohnsteuerbescheinigung nicht besetzt. Du müsstest doch auch wissen, ob dir monatliche Kosten für die KITA entstehen. Wenn nicht, ist der nochmalige Ansatz in der Steuererklärung falsch und führt zu einer Steuerverkürzung, welche strafrechtlich zu ahnden ist.

berenieke 
Beitragsersteller
 12.03.2014, 09:25

Danke für deine Antwort. Grundsätzlich liegen meine Kitakosten bei 6300€/Jahr, von meinem AG bekomme ich 3000€ als Zuschuss, diesen gebe ich also in der Steuererklärung unter Erstattungen an. Meine wichtigste Frage jedoch: Wie bekommt das FA Info hierüber, wenn nicht über meine Lohnsteuerbescheinigung?

Meines Wissens gehört der Zuschuss zum Arbeitslohn. Hast du mal nachgerechnet, ob der Betrag vielleicht in dem Gesamtbrutto enthalten ist?

Tina2012  11.03.2014, 12:34

Der AG - Zuschuß ist nicht im Brutto das ist eine Nettoauszahlung!!!

Der AG ist verpflichtet den Orginal - Kindergarten - Gebührenbescheid bei den Akten abzulegen ohne diese gibt es bei der Lohnsteuerprüfung auf die Ohren.

berenieke 
Beitragsersteller
 11.03.2014, 12:31

Ja, das habe ich gemacht. Dort ist der Zuschuss nicht enthalten, sondern nur mein regulärer Bruttolohn angegeben. Auf meinem Gehaltsnachweis ist der Kitazuschuss jedoch steuerfrei ausgewiesen ...

Der Zuschuss ist steuerfrei, deshalb auch nicht auf der LSt-bescheinigung. Wenn du die Kinderbetreuungskosten angibst, kommt der Zuschuss des Arbeitgebers in Zeile 69 der Anlage Kind. Das wars.