Beschäftigungsverbot laut Frauenarzt, AG stimmt nicht zu was tun?

9 Antworten

Ein BV gibt es aber weniger wenn auf Arbeit Zank zu erwarten ist. 

Es gibt ein BV wenn das Kind oder die Mama durch Berufstätigkeit gefährdet sind. Mama neigt zu Sturzgeburt FA zieht also die Schwangere aus dem Verkehr und erteilt ein individuelles BV.

Des weiteren gibt es ein BV wenn Arbeit mit Giften oder mit Ansteckungsgefahr zu verrichten ist. Das spricht aber der AG aus.

Oder er hat einen Arbeitsplatz auf dem auch eine schwangere Frau arbeiten kann. 

Du musst Deinem Arbeitgeber Deine Schwangerschaft unverzüglich mitteilen. Es reicht erst mal eine mündliche Mitteilung, die schriftliche Bestätigung vom Frauenarzt mit dem voraussichtlichen Geburtstermin solltest Du nachreichen. Du erhältst dann von Deinem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot. Dieses allgemeine Beschäftigungsverbot ergibt sich aus der Analyse Deines Arbeitsplatzes. Es wird vermutlich kein vollständiges Beschäftigungsverbot sein, sondern sich nur auf bestimmte Tätigkeiten (Anwesenheit bei Röntgenaufnahmen, Heben schwerer Lasten, dauerhaft stehende Tätigkeit beziehen). 

Neben diesen allgemeinen Regelungen und Verboten wird auch auf die individuellen Bedürfnisse von Schwangeren eingegangen. Schließlich verläuft nicht jede Schwangerschaft genau gleich und die Schwangerschaftsbeschwerden können Frauen unterschiedlich stark belasten. Dann kann das persönliche Beschäftigungsverbot zum Tragen kommen. Du hast als Schwangere die Möglichkeit, Dir vom Frauenarzt eine Bescheinigung ausstellen zu lassen: Darin bestätigt er Dir, ob und warum Du ab welchem Zeitpunkt bestimmte Arbeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben darfst. 

Der Arzt ist der Fachmann und hat die alleinige Entscheidung. Boah wie krass wäre das, wenn das die Arbeitergeber entscheiden, die sind doch nicht vom Fach, auch wenn es ein Zahnarzt ist. Öhhmm bist Du 10 oder 46ig? grins....steht halt etwas seltsam im Text.

Magdalena2524 
Beitragsersteller
 10.10.2016, 14:22

Danke für deine Antwort,  ich denke nicht das diesen Text eine 10 jährige formuliert hat. Nicht jeder kann über alles Bescheid wissen.  

  • Der Arbeitgeber muss dem Beschäftigungsverbot Folge leisten und wird das auch tun. 
  • Du bist schon sehr weit in der Schwangerschaft dafür, dass du einen gefährlichen Job hast, der das Kind schon längst geschädigt hätte haben können. Hat dein Frauenarzt dir denn nicht früher entsprechende Warnungen über Gefahrstoffe am Arbeitsplatz mitgeteilt?
  • Du solltest deine Prioritäten auf die Gesundheit des Kindes legen und nicht darauf, was Kolleginnen womöglich denken.
Magdalena2524 
Beitragsersteller
 10.10.2016, 14:31

Nein, ich habe angerufen gesagt  das ich schwanger bin und in einer zahnarzt  praxis abreite . War dann auch bei einem Termin dort ,  meinte aber ist zu früh da sieht man noch nichts soll diesem Freitag nochmal kommen. Dann schauen wir mal weiter. 

Kajjo  10.10.2016, 17:39
@Magdalena2524

Sorry, hatte die Zeitangabe nicht genau genug gelesen. Nein, du bist ja noch ganz früh. Das passt schon alles. Besprich mit deinem Frauenarzt alles genau und handel dann so, wie er empfiehlt.

Mieze1231  10.10.2016, 14:20

Sehr weit?
Sie ist nicht mal 5 Wochen schwanger...

Mach dir mal keine Sorgen! :-)

Also es gibt zwei Arten von Beschäftigungsverbot.

Das individuelle BV: Das spricht der Frauenarzt aufgrund von deiner individuellen Situation aus. Z.B. eine Risikoschwangerschaft, bei der es nicht mehr möglich ist zu arbeiten.
Ich wüsste zum jetzigen Punkt nicht, warum du das bekommen solltest!?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Bestimmungen des Mutterschutzes gerecht zu werden. Er muss dir also ab dem Zeitpunkt, wo er über die SS informiert ist, eine Tätigkeit geben, die du ausführen kannst bzw darfst. (Auch wenn das der geliebte Arbeitsplatz deiner Kollegin ist.) Du bist verpflichtet, diesen dann anzunehmen!

Nur wenn es ihm unmöglich ist, dir eine passende Tätigkeit anzubieten, spricht dein Arbeitgeber dir ein generelles BV aus. Unter welchen Umständen das der Fall ist steht im Mutterschutzgesetz und daran muss (und wird sich mit Sicherheit) dein Arbeitgeber sich halten. Sollte es da dennoch Probleme geben, sprich das bei deinem Frauenarzt an. Der könne dir dann ein vorläufiges BV geben und veranlassen, dass dein Arbeitsplatz überprüft werden soll.

Generell denke ich aber nicht, dass du ein BV bekommen wirst!
Es klingt nicht so, dass individuelle Gründe vorliegen und dein Arbeitgeber ist ja dazu in der Lage dir Tätigkeiten im Rahmen des Mutterschutzgesetzes anzubieten...