Kindesunterhalt, wenn das Kind woanders lebt
Wie berechnet sich der Unterhalt für eine Minderjährige, die bei keinem der beiden Elternteile lebt? Sie ist auf eigenen Wunsch und mit Einverständnis der allein sorgeberechtigten Mutter zu ihrer Tante gezogen.
Bekommt sie jetzt doppelten Unterhalt, also den bisherigen vom Vater und nochmals von der Mutter nach deren Einkommen gemäß Düsseldorfer Tabelle (die Mutter hat Einkommen)?
Oder wird das wie bei Volljährigen gehandhabt, dass beide Einkommen zusammengerechnet werden und danach der Bedarf nach der Düsseldorfer Tabelle bestimmt wird, der dann auf beide Eltern prozentual aufgeteilt wird? Das ist ja dann viel weniger.
1 Antwort
je nach eigenem Einkommen müssen die Elternteile Unterhalt zahlen - das Kindergeld geht gleich an die Tante. Die Tante sollte darauf bestehen, dass sie eine schriftliche Erklärung der sorgeberechtigten Mutter hat, falls es irgendwie zu Problemen kommt. Tante kann sich auch ans Jugendamt wenden, die sind für Informationen zuständig. Beratung ist kostenlos...;-)
also angenommen, Max lebt bei seiner Mutter und der Vater zahlt Unterhalt. Dann hieße das, wenn es keinen doppelten Unterhalt gäbe, dass Max' Mutter keinen Cent für Max ausgibt, sondern seine gesamten Ausgaben vom Unterhalt des Vaters bestreitet. Natürlich hat sie aber auch eigene Kosten. So gesehen zahlen auch dann beide Eltern für Max, wenn Max bei einem von ihnen lebt. Warum also sollte die Mutter dadurch finanzielle Einsparungen haben, dass die Tante die Hälfte trägt, während die andere Hälfte von Max' Vater getragen wird?
das hat doch nichts mit doppelt zu tun! Wenn ein Kind bei einem Elternteil lebt, erbringt der Elternteil keinen Barunterhalt sondern die s.o. "Sachleistungen durch die Betreuung". In dem geschilderten Fall hat doch eine Person die Pflege übernommen, die dem Kind gegenüber nicht unterhaltspflichtig ist - also müssen beide Elternteile ihrer Barunterhaltspflicht nachkommen! Geht doch gar nicht anders.
Ich meinte ja auch doppelten Barunterhalt.
Es geht schon anders - nämlich wie bei Volljährigen.
Vater seinen Unterhalt nach seinem Einkommen und Mutter ihren Unterhalt nach ihrem Einkommen! Was hat das mit doppelt zu tun?
Sie bekommt also praktisch doppelten Unterhalt?