Düsseldorfer Tabelle - wie lautet die Begründung, dass sie unverhältnismässig flach ansteigt?

8 Antworten

Hm. Interessante Frage. Weiß nicht, ob es dazu überhaupt eine direkte Erläuterung gibt. Vielleicht war es weniger beabsichtigt, das Ganze nach dem Einkommen des Verpflichteten zu richten, sondern mehr nach dem Bedarf des Kindes in dem jeweiligen Alter (im Verhältnis zu dem Einkommen des Vaters ; ein 5 Jähriger braucht keine 800,- EUR für seine Verpflegung usw., auch wenn der Vater 5.000,- EUR mtl hat, nur mal beispielsweise rumgesponnen..).

Der Selbstbehalt / Eigenbedarf steigt auch nur in 100er Schritten. Für den Fall der Vater hat 4 Kinder zu unterhalten, hat er dann im Verhältnis auch einen geringeren Selbstbehalt sozusagen (Soll jetzt natürlich nicht diese "Unverhältnismäßigkeit" entschuldigen).

Aber so ganz den Plan, mit Quellen, kann ich dir auch nicht auftischen..

Sinn ist, die Grenze zu bestimmen, ab der grundsätzlich der Mindestunterhalt aufgrund wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit bezahlt werden kann.

Was gibt es da nicht zu verstehen? Der Gesetzgeber ist doch weder zuständig noch verantwortlich dafür, dass du nicht mehr Geld verdienst - wohl aber dafür, dass deine Kinder mit Mindestniveau versorgt werden.


Panazee 
Beitragsersteller
 26.11.2015, 10:30

Mir ging es weder um mein Gehalt, noch um das anderer. Wie ich schon schrieb "Ich will da jetzt gar nicht diskutieren, ob das fair ist oder nicht".  Meine Frage war, warum jemand, der doppelt soviel verdient nicht auch doppelt soviel Unterhalt zahlt. Die Antwort von Ninombre hat mir das recht gut erklärt.

So wie du das schreibst muss man halt das Kind mit Mindestniveau versorgen. Da würde sich mir nicht erschließen, warum das eine Kind (mit Vater, der weniger wie 1.500.-€ verdient) ein Mindestniveau von 284.-€ haben soll, aber ein anderes (mit Vater, der 4.800.-€ verdient) ein Mindestniveau von 480.-€.

Mindestniveau ist Mindestniveau und das kann doch nicht von Kind zu Kind unterschiedlich sein. Das Mindeste ist immer das Mindeste, egal was sonst ist.

atzef  26.11.2015, 10:56
@Panazee

Bemühe dich einfach mehr um Verständnis..

Panazee 
Beitragsersteller
 26.11.2015, 16:00
@atzef

???

Wenn ich mich nicht um mehr Verständnis bemühen würde, dann hätte ich diese Frage wohl kaum so gestellt, oder?

Der Unterhalt ist dazu da, die Kosten der Lebenshaltung des Kindes zu decken. Heißt, das Kind muß essen, wohnen, braucht Kleidung etc.

Das heißt, der Unerhalt richtet sich nach den Bedarf, also den was der Unterhaltsberechtigte braucht.

Nun könnte man sagen, das die Kosten der Lebenshaltung nicht vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abhängen, d.h. der Unterhalt überhaupt nicht ansteigen sollte.

Es wir hierbei aber auf die Lebensstellung abgestellt, das Kind bezieht, da es noch keine eingene Lebenstellung hat, diese von Unterhaltsschuldner und kann so einen höheren Bedarf geltend machen.


Eltern sind in der Pflicht, den Lebensunterhalt ihres Kindes zu bestreiten. Dabei hat das Kind (je nach Alter) einen minimalen Anspruch, der nach dem geltenden Unterhaltsrecht als "Mindestunterhalt" festgelegt ist und sich an der untersten Einkommensstufe (Einkommen bis 1500 Euro) der "Düsseldorfer Tabelle" orientiert. Weniger geht nicht, sollten die Eltern diesen Anspruch nicht erfüllen können, müsste ggf. der Staat einspringen....

Haben die Eltern ein höheres Einkommen (bei einem allein barunterhaltspflichtigen Elternteil beginnt das ab 1500 Euro), so erhöht sich zwar nicht der "Mindestunterhalt" für das Kind, aber es hat nun darüber hinaus Anspruch auf einen "angemessenen" Anteil am "Mehreinkommen".....