Wie berechnet die Staatsanwaltschaft meinen Tagessatz?
Schauen die dann auf mein Konto und gucken wie viel ich habe oder muss ich meine Konto Auszüge geben? Zählt Kindergeld und Unterhalt auch zu Einkommen? Und welches Einkommen ist relevant? Das was zu dem Zeitpunkt der Tat verfügbar war oder welches bei der Verurteilung verfügbar ist?
5 Antworten
Das kannst Du ganz genau hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__40.html
nachlesen.
Berücksichtigt werden allerdings gesetzliche Zahlungsverpflichtungen wie z. B. Unterhaltszahlungen.
Die Sta. schätzt einfach. Und das sind meistens irgendetwas um die 50 Euro. Zumindest so wie ich das mitbekomme. Wenn sie wissen als was Du arbeitest schauen die auch nur bei Google nach.
Verdienst Du mehr als 1500 Euro im Monat wäre es unschlau, dass der Sta. mitzuteilen. Verdienst Du weniger, beschränkst Du den Einspruch auf die Tagessatzhöhe.
Unterhaltsverpflichtungen werden tatsächlich berücksichtigt, andere Verbindlichkeiten eher nicht.
Bei nem Strafbefehl wird geschätzt, bei Gericht kannst du Angaben machen sonst wird geschätzt. Es zählt grundsätzlich das Einkommen zum Zeitpunkt der Verurteilung
Vielleicht hilft Dir diese Seite weiter:
https://www.fachanwalt.de/magazin/strafrecht/geldstrafe-tagessaetze
Ich habe damit null Erfahrung, aber ich glaube die schauen sich nur dein Einkommen an