Dürfen geistig Behinderte heiraten?
Mein Freund hat einen Sohn mit einer leichten geistigen Behinderung. Der Sohn darf keine Verträge unterschreiben und der Vater ist sein Betreuer. Nun will der Sohn heiraten. Darf der Sohn das ohne die Erlaubnis seines Betreuers (Vaters). Er ist mit dieser Frau überhaupt nicht einverstanden.
8 Antworten
Nach § 1304 BGB dürfen nur Geschäftsunfähige nicht heiraten. Das ist beim Sohn deines Freundes allerdings nicht der Fall (leichte geistige Behinderung). Durch die Betreuung ist er nicht automatisch geschäftsunfähig. Wenn er volljährig ist, braucht er zur Heirat nicht einmal die Erlaubnis seines Betreuers!
Nein das kann der unter Betreuung stehende Sohn nicht.
Aber was ist der Grund für diese Ablehnung?
Schlichtweg falsch. Nutze lexetius und lasse Dich von höchstrichterlichen Entscheidungen eines Besseren belehren.
doch er kann Heiraten der Betreuer darf das nicht verbieten lese mal das Betreuungsrecht ein solches Verbot gibt es nichtMfGThomas Pillusch
Der gesetzliche Betreuer hat sich aus solchen Dingen herauszuhalten. Eine Entmündigung gibt es seit langer Zeit nicht mehr und auch geistig behinderte Menschen werden als mündige Bürger anerkannt. Meist ist ein Betreuer nur für finanzielle Belange eingesetzt, weil die Betreffenden oft nur sehr schlecht ihr Handeln abschätzen können.
Der Vater ist kein Vormund. Vormundschaft gibt es nur noch in Ausnahmefällen und diese müssen genau begründet werden. Denn hier wird massiv in Grundrechte eingegriffen.
Der Vater muss die Frau ja nicht heiraten. Sein Sohn ist NICHT sein Eigentum noch sein Sklave.
An und für sich schade. Denn wenn der Vater sich weiter weigert, auf die Grundrechte des Sohnes einzugehen, kann er die gesetzliche Betreuung auch schnell mal entzogen bekommen. Wäre er nicht der erste Elternteil, dem es so ergeht bei dem Thema.