Kindesmutter ändert einfach abmachung bezüglich besuchszeiten

4 Antworten

Hallo, es ist schön zu hören, 

dass du dich um dein Kind kümmern möchtest. Was den Umgang betrifft gibt es, soweit ich weiß, keine klaren Vorgaben was die Häufigkeit anbelangt.  Es kommt auf das Alter des Kindes an. Am besten holst du dir Hilfe beim Jugendamt. Keine Angst die hören dich erstmal nur an werden dir anbieten vermittelnd tätig zu werden. Das Jugendamt gibt keine Anweisungen wie der Umgang auszusehen hat aber dort können Lösungsvorschläge gemacht werden. Wenn du eine feste Regel möchtest kann dir die nur das Gericht verschaffen. Das bedeutet du musst klagen, das führt aber weniger zu einem guten Klima. Das Jugendamt kann wie gesagt nur beratend tätig werden. Deine Ex muss dir den Umgang gewähren und die Treffen müssen regelmäßig stattfinden. Es darf nicht sein, dass die Treffen aus unwichtigem Grund wie ich geh lieber einen Kaffee trinken abgesagt werden.  Auch Arzttermine dürfen nicht ständig als ausrede genutzt werden. Geh zum JA und erkundige dich, bitte um ein vermittlungsgespraech.

Führe ein Tagebuch für die Besuchszeiten nur für den Fall, dass die Termine öfter platzen, , dann können die vom JA im Gespräch nochmal deutlich darauf hinweisen dass es so nicht geht.

Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen:-) lg 

Masterj87 
Beitragsersteller
 14.03.2015, 15:28

ja also habe schon die ganze zeit mit dem jugenamt gesprochen wegen besuchzeiten und alles... wir hatten auch ein termin da dswegen aber sie ist einfach nicht erschienen... unserer tochter ist mal gerade 19 monate alt

Das mit dem Kommentar kommentieren muss ich wohl noch üben das klappt nicht so ganz. 

So wenn ihr schon mit dem Jugendamt im Gespräch seid wird es etwas schwieriger es kann sie niemand zwingen dort zu erscheinen. Schade für eure Kleine. Die sollte im Mittelpunkt stehen und nicht eure Befindlichkeiten.  Bleibe du in jedem Fall immer freundlich und höflich das ist ganz wichtig, sonst wird dir schnell ein Strick daraus gedreht. Egal was Sie macht bleibe höflich.

Wenn reden nicht hilft musst du dich wohl oder übel an das Gericht wenden, da muss sie sich hin bemühen. Grade in dem alter verlieren kleine Kinder schnell drn Kontakt und regelmäßiger Umgang ist wichtig! 

Masterj87 
Beitragsersteller
 14.03.2015, 15:47

Schade für eure Kleine. Die sollte im Mittelpunkt stehen und nicht eure Befindlichkeiten.

ja und das ist das ganze problem an der geschichte.... sie will die kurze für sich haben... das gemeinsame sorgerecht möchte sie mir auch nicht geben weil: ich zitiere: "ich habe kein boch dich wegen jedem pups zu fragen"


und daran erkennt man ja schon so ein bissel was sie da versuchen will

xanti09  14.03.2015, 18:32
@Masterj87

So, tut mir leid, hat etwas gedauert.

Das klingt natürlich alles nicht gut. Das gemeinsame Sorgerecht ist so eine Sache für sich wie ich finde. Ich selber habe auch lieber das Alleinige, ich würde jedoch nie den Umgang sabotieren oder verwehren. Ich möchte auch nicht fragen müssen " Ist die Kita in ordnung" , "Darf ich umziehen" oder im Krankheitsfall "Dürfen die Ärzte bitte operieren". Aber ich möchte auch das Absprachen eingehalten werden. Es kann beiderseits immer etwas dazwischen kommen, aber das Wohl von Kindern sollte vorangestellt werden. Ich denke wenn deine Ex so gar nicht kooperationsbereit ist, ist es die einzige vernünftige Lösung das durch ein Gericht festlegen zu lassen.

Sicherlich gibt es auch einige Strafen, da habe ich keine Ahnung. Bis es jedoch soweit kommt, muss sie wahrscheinlich erst gegen gerichtliche Vorschriften massiv und absichtlich verstoßen.

Soweit ich weis wurden die Möglichkeiten für Väter gelockert, um das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten.

ich wünsche viel Glück und starke Nerven.

Menuett  15.03.2015, 15:40
@Masterj87

Und damit hat sie völlig recht.

Beim gemeinsamen Sorgerecht hast Du nur bei langfristigen Dingen wie Kontoeröffnung, Umzügen, Religionszugehörigkeit, OPs und Schulwechsel mitzubestimmen.

Den Alltag bestimmt allein derjenige, bei dem das Kind seinen aktuellen Aufenthalt halt.

§ 1687

Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. 

(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

Masterj87 
Beitragsersteller
 14.03.2015, 15:45

ja ich war auch beim gericht und habe das gemeinsame sorgerecht und das umgangsrecht eingefordert...

aber gibts für solche sachen keine strafe für die mutter????

du hast das recht auf umgang so ca. 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung, jedes zweite wochenende von fr-mo, hälftige ferien und feiertage, drei wochen sommerurlaub. das würde ich im rahmen einer umgangsvereinbarung zusammenfassen und ihr zukommen lassen mit bitte um unterschrift innerhalb der nächsten sieben tage. sollte sie nicht unterschreiben, gilt die vereinbarung als genehmigt und ist ab tag x umzusetzen. schreib das so ähnlich drunter. erscheine dann an tag x um dein kind abzuholen. gibt sie es nicht raus, streite nicht mit ihr, sage nichts und stelle einen antrag auf umgangsregelung beim gericht.

vorher würde ich den weg der mediation suchen beim jugendamt und zeitgleich nach verschickung der vereinbarung einen termin zum gemeinsamen elterngespräch machen wo die vereinbarung in sack und tüten gegossen wird. lässt sie sich auf garnichts ein, wirst du zum gericht gehen müssen um den umgang vernünftig gestalten zu können.

wichtig dabei: streite nicht mit ihr, mache keine vorwürfe oder dreckige wäsche über die situation, lass sie sich zum affen machen und sei du der kühl überlegende erwachsene. sieh zu das du einen guten anwalt für familienrecht in der zwischenzeit findest und lass dich beraten. erzähle ihr nichts darüber, wedel nicht mit gericht oder ähnlichem vor der nase. lass das deine letzte wahl sein. stelle dich als der treusorgende vater hin, der ein gutes verhältnis zu seiner tochter hat und der soviel umgang wie möglich möchte zum wohle des kindes.

es gibt strafen für mütter: ordnungsgelder, ordnungshaft bis hin zum sorgerechtsentzug ist alles möglich.

ich bin mir nicht sicher aber ich würde erstmal nochmal das Gespräch mit ihr suchen und wenn dass nicht hilft zu einem Anwalt um alle Sachen zu klären die das Besuchrecht angehen

Masterj87 
Beitragsersteller
 14.03.2015, 15:17

also das gespräch braucht man nicht mehr suchen... wollte meine tochter heute trotzdem abholen wie es j auch eigentlich abgemacht war.... aber sie machte nicht auf und 10 min später war dann schon die polizei da die sie gerufen hat...

also so mit reden gehts da gar nicht mehr...

aber ist das denn jetzt strafbar trotz schriftlicher regelung alles einfach so zu änder wie einem lustig ist???

R1999B  14.03.2015, 15:18
@R1999B

also man darf dass sicherlich nicht

Masterj87 
Beitragsersteller
 14.03.2015, 15:22
@R1999B

und wie kan ich dagegen vorgehen???

Was sind da für strafen angesagt???

nadannn  14.03.2015, 17:31
@Masterj87

momentan keine, weil sie nicht ausgeurteilt wurden. lass dich nicht mehr auf machtspiele mit involvierter polizei ein. hast du das sorgerecht?