Darf eine Schule die Klassenfahrt einfach auf die Ferien legen?
Hallo Community, ich habe eine Frage. Meine Schule will die Londonfahrt auf 3 frei bewegliche Ferientage legen. Wir fahren am Samstag los und sind am Donnerstag wieder da. Montag Dienstag und Mittwoch wären freibewegliche Ferientage. Am Freitag müssen wir wieder zur Schule und das Wochenende bzw die freien Tage kriegen wir nicht entschädigt.
Ist das überhaupt erlaubt?
11 Antworten
Warum nicht?
Willst du während der Unterrichtszeit "Urlaub" machen und den ganzen Lernstoff nachholen?
Naja sowas habe ich noch nie gehört. Aber anscheinend ist das schon okay,weil ich meine die Schule ist ja nicht Undercover. Da wird ja alles über die Stadt geregelt,oder irre ich mich etwa ?
Das ist eine sehr interessante Frage.
Vielleicht darf sie das in der Tat machen. Die Frage wäre dann: was entstünde dadurch?
Eine reine Schulveranstaltung wäre das wohl nicht mehr. Eventuell läge hier eine Reise im Sinne des bürgerlichen Rechts vor und die Schule würde ggf. zum Reiseveranstalter. Was das in Bezug auf Haftung, Aufsicht uvm. für Folgen hätte, wäre sicherlich ein spannendes Thema für juristische Abhandlungen aller Art.
Relativ sicher kann man sein, dass bestimmte Folgen der Schulveranstaltung entfallen. Das heisst: es kann schon mal keine Teilnahmepflicht an dieser Veranstaltung geben. Wer nicht mit will, verbringt die beweglichen Ferientage eben irgendwo anders wo er möchte.
Ja, darf sie. Allerdings ich weiß nicht, ob man es machen muss, oder ob das einfach Schulen aus Prinzip machen, aber sie geben dafür andere Tage frei.
Darf Sie. Sie darf lediglich keine Teilnahmepflicht aussprechen und keine Auswirkung versprechen, sollte man ablehnen und nicht mitfahren.
Auf Freiwilligenbasis ist das kein Problem.