Überführungskennzeichen zu einem späteren Zeitpunkt einsetzen?

6 Antworten

Das ist kein "Ueberfuehrungskennzeichen" (so nannte man das frueher mal) sondern ein sog. Kurzzeitkennzeichen. Du gibst an, bis wann du das haben willst, und dann klappt das auch so.
Gueltig ist es ab dem Tag, an dem du es bekommst. Gueltig ist es bis zu dem Tag, der darauf steht. Ob es da nur einen festgesetzten Zeitraum gibt oder nur eine Obergrenze, das muesstest du halt nochmals im Internet nachsehen.

ichausstuggi  06.11.2013, 12:48

@ Franticek

Du kannst nicht angeben, bis wann die Schilder gelten sollen. Festgelegt ist, dass sie fünf Tage gelten!

Franticek  07.11.2013, 14:46
@ichausstuggi

Ich glaubte mitbekommen zu haben, dass es auch etwas laenger geht. Aber ich mir fehlt die Sicherheit im Moment, ich muesste nochmal danach suchen. Es kann also auch sehr gut sein, dass du mit den 5 Tagen Recht hast.

Hallo DarkTH,

die Kennzeichen gelten immer ab dem Tag, an dem du sie beantragst und dir das entsprechende Kennzeichen bekannt gegeben wird.

Du kannst nicht sagen, dass sie erst ab einem bestimmten Tag gelten sollen, denn auf den Kennzeichen ist ja nicht angegeben, dass sie von ... bis ... gelten, sondern nur das Ende der Gültigkeit.

Sonst dürftest du ja mit den Kennzeichen sieben Tage rumfahren ...

Liebe Grüße

ichausstuggi

P.S.: Als ich mein neues Auto abgeholt hatte, habe ich die "richtige" Zulassung gleich am nächsten Tag gemacht, da es sich bei diesen Kennzeichen um "Kurzzeitkennzeichen" handelt und sie nicht gedacht sind, längere Zeit damit rumzufahren.

DarkTH 
Beitragsersteller
 06.11.2013, 12:50

Ok danke schon mal, es geht mir auch nicht darum es auszunutzen mit den kennzeichen zu fahren, bloß ich kann das Auto nur am Samstag abholen, und anmelden erst am Dienstag oder mittwoch da ich vorher kein urlaub habe und die Zulassungsstelle nur bis 12 offen hat, und ich muss den ganzen Tag arbeiten... Trotzdem danke für die Antwort.

siola55  06.11.2013, 16:13
@DarkTH

Du kannst auch jemanden eine Vollmacht erteilen für die Zulassung...

... und wieso kannst du es nicht gleich richtig anmelden bzw. zulassen???

Deine sogenannten Überführungskennzeichen heißen rechtlich: Kurzzeitkennzeichen. Kurzzeitkennzeichen gelten ab dem Ausgabetag maximal 5 Tage, genauso lange, wie der Versicherungsvertrag gilt. Mit diesen Kennzeichen sind nur priviligierte Fahrten erlaubt, d.h. Probefahrten, Überführungsfahrten und Prüfungsfahrten. Deine für die Zwischenzeit durchzuführende Fahrten "riechen" arg nach mißbräuchlicher Verwendung. Probefahrten über eine Zeitraum von mehr als 5 Tagen sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

DarkTH 
Beitragsersteller
 06.11.2013, 12:51

Darum geht es mir auch nicht!!!! Ich muss das Auto am Samstag abholen, kann es aber erst am Dienstag/Mittwoch anmelden! um aber zur Zulassungsstelle zu kommen müssen diese Kennzeichen noch gültig sein (Dorf etc.) !!!!

Wenn du Donnerstag die Kurzzeitkennzeichen holst sind sie bis einschließlich Montag gültig. Wenn du sie bis Dienstag brauchst, musst du am Freitag einen beauftragen der die Kennzeichen für dich besorgt. Dann sind sie aber auch nur bis Dienstag gültig. Dann musst du halt auch einen beauftragen der das Auto dann am Dienstag für dich anmeldet. Anders geht es nun mal nicht.

sie gelten ab tag der ausstellung, was du willst geht nicht. überführungskennzeichen gibt es lange nicht mehr, aber kurzzeitkennzeichen, sie gelten immer 5 tage