Ab wann nimmt das Jugendamt das eigene Kind weg?

10 Antworten

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Das Jugendamt nimmt das Kind dann weg, wenn das Kind gefährdet ist und sich die Eltern nicht helfen lassen.

Wegen ein wenig Staub und Geschreie holen die das Kind nicht ab.

Leider reagiert das Jugendamt in manchen Fällen zu spät oder gar nicht, das ist viel schlimmer.

Aus der Ferne kann man dazu nichts sagen. In erster Linie geht es immer um das Kindeswohl. Wenn da etwas vermutet wird, wird auch mal eingegriffen. Ob es in dem Fall nun gerechtfertigt ist oder nicht, wissen nur die Beteiligten.

Das sind zwar nur Spekulationen, aber nur weil ein Streit in der Familie vorgefallen ist, greift das Jugendamt für Gewoöhnlich nicht ein, Streit kommt nämlich in jeder Familie vor. Da muss, wie du schon sagtest etwas schwerwiegenderes vorgefallen sein z.b. Gewaltätigkeit, Missbrauch o.ä es kann aber auch sein dass eine Krankheit vorliegt, psychisch oder physisch oder eine Sucht, also alles mögliche. Aber ich denke da können wir dir auch nicht mehr sagen, da wir die Familie ja nicht kennen im Gegensatz zu dir. Falls du noch Fragen hast, schreib mir gerne, bin d'acor mit der Thematik.

Aus der Sicht von Eltern, die ihr Kind weggenommen bekommen, handelt es sich meistens um "Kleinigkeiten" und die Behörde übt "Willkür" aus.

Auch in der Beurteilung des Zustandes einer Wohnung gehen schon bei völlig normalen Leuten die Meinungen weit auseinander. Was für den einen eine Messie-Bude ist, ist für den anderen "ein wenig Staub".

Letztlich schreitet das Jugendamt auf eine Anzeige hin ein, um sich erst mal nicht dem Vorwurf auszusetzen, nicht oder zu spät zu handeln.

Die "Inobhutnahme" des Kindes ist ein vorläufiger Eingriff, den die Eltern vor dem Familiengericht anfechten können, das dann eine endgültige Entscheidung zu fällen hat.

das jugendamt nimmt das kind nur mit, wenn dem kind akut eine gefahr droht. das darf allerdings auch jeder andere. sehe ich wie die letern ihr 5-jähriges kind verprügeln nehme ich das kind zu mir und rufe die polizei.

ansonsten holt das jugendamt ein kind nur wenn ein gericht das angeordnet hat. da wird schon ausreichend geprüft. und es liegt mit sicherheit nicht an etwas staub in der wohnung