Kinderzuschlag Berechnungszeitraum?
Guten Morgen,
ich bin momentan mit Kind 2 schwanger und habe mich etwas erkundigt wie das mit dem Kinderzuschlag aussieht, da bekanntlich das Elterngeld für zwei Jahre eher mau ausfällt.
Laut dem KiZ-Rechner würde es uns tatsächlich zustehen, wenn ich Elterngeld bekomme für Kind 2.
Nun frag ich mich, da ja die letzten 6 Monate für den Zuschlag berücksichtigt werden, ob ich es tatsächlich erst nach 6 Monaten beantragen kann oder ob man es auch schon dann beantragen kann, wenn man weiß, dass die nächsten 6 Monate „knapp“ werden? Weiß das jemand?
Liebe Grüße!
1 Antwort
Meines Wissens nach wird eine Änderung erst nach min. 6 Monaten berücksichtigt, wenn Du also jetzt einen Antrag stellst, dann zählt das Einkommen der letzten 6 Monate.
Wie sind denn deine individuellen Umstände, also was für Einkommen war in den letzten 6 Monaten vorhanden und was muss für die Warmmiete gezahlt werden ?
Bei Bedarf ggf. einmal einen evtl. vorrangigen Anspruch auf Wohngeld prüfen, oder dann doch erst einmal ALG - 2 oder besser gesagt Hartz - lV beim Jobcenter beantragen, beides zusammen geht nicht, dafür gibt es auch kostenlose Rechner im Internet.
Kinderzuschlag käme aber nur dann in Betracht, wenn ihr mit dem gesamten anrechenbarem Einkommen + Kinderzuschlag euren Bedarf nach dem SGB - ll vom Jobcenter decken könntet.