bekomme ich eine sperre von wohngeld und kinderzuschlag
Hallo, Bekomme ich eine Sperre von Wohngeld und Kinderzuschlag wenn ich selbst kundige? Zur Zeit arbeite ich auf 400€, habe jedoch aus verschiedenen gründen vor zu kündigen...grün möchte ich hier nicht nennen. Zur Zeit bekomme ich kein Wohngeld d Kind Zuschlag! Würde. Dann aber beantragen... kann man mir da eine Sperre wieeim Arbeitsamt geben?
Bitte nur nst gemeinte antworten
Danke@all
4 Antworten
Wie Ralkana schon schrieb, gibt es kein Wohngeld, wenn man zu wenig Einkommen hat.
Denn dann ist man ein Fall für das Jobcenter und für ALG II.
Da gibt es keine Sperre nach einer "Eigen-Kündigung ohne wichtigen Grund" wie beim ALG I, sondern eine Absenkung des ALG II für drei Monate um je rund 112,- Euro laut SGB II § 31 folgende
- sowie eine Rückforderung des gesamten ALG II wegen sozialwidrigen Verhaltens laut SGB II § 34 Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html
Insofern sollte man einen Job nur kündigen "aus wichtigem Grund" --> § 31 SGB II: "Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen."
Gruß aus Berlin, Gerd
Und wie ist es jetzt mit Kinderzuschlag?
Wo kommt jetzt plötzlich der Mann her?
Wenn der mitwohnenden Partner genügend verdient, kann es natürlich Wohngeld geben! Aber dann für alle Bewohner, nicht nur für Frau und Kind.
Beim Kinderzuschlag verändert sich der Bedarf, wenn sich das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft (BG; hier: Kind, Kindsmutter, Partner der Kindsmutter) ändert.
Fällt Gehalt weg nach der Kündigung des Minijobs, kann auch der Kinderzuschlag wegfallen!
Der Kinderzuschlag ist dazu da, dass eine BG kein ALG II beantragen muss, wenn es nur durch den Bedarf des Kindes in Not gerät. Dann gilt:
"Die Mindesteinkommensgrenze beträgt für Elternpaare 900 Euro, für Alleinerziehende 600 Euro. Den Kinderzuschlag können Eltern nur dann beanspruchen, wenn ihre monatlichen Einnahmen in Geld oder Geldeswert (z. B. Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld I, Krankengeld etc.) die jeweilige Mindesteinkommensgrenze erreichen." Schreibt die Arbeitsagentur hier.
Will man hingegen ergänzendes ALG II beantragen für seine BG, kann die Selbst-Kündigung eines Jobs zu Minderungen und Rückforderungen führen.
Gruß aus Berlin, Gerd
Beim Wohngeld gibt es keine Sperre wenn du kündigst, aber es du musst über ein zuschussfähiges Einkommen verfügen um Wohngeld zu erhalten, d.h 382,- Euro (allenstehende Person Regelsatz) und mind. 80% der Miete.Außerdem musst du Mieter einer Wohnung sein.
Ohne Einkommen kann man kein Wohngeld bekommen.
ja ,kommt aber auf die gründe an! es gibt dinge wo eine kündigung berechtigt is...mobbing,burn out, etc
Ich bekomme kein Geld vom Job Center o.ä. Mein Mann ist in Vollzeit angestellt. Somit würde ich ein Anrecht auf Wohngeld und Kinderzuschlag haben.