Eine alleinstehende Oma betreut ganztägig ihre Enkelin. Hat sie Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn ihre Altersrente 1890 Euro beträgt?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein.

Kinderzuschlag gibt es immer nur für die Eltern. Und wenn das Kind dort lebt, also bei der Oma, dann kann sie nur Pflegegeld beantragen oder von den leiblichen Eltern Unterhalt fordern

Nein. Kindererziehungszeiten bekommt bis zum 3. Lebensjahr (bzw. bis zum 30. Lebensmonat bei vor 1992 geborenen Kindern) das Elternteil, welches das Kind überwiegend erzogen hat - bei gemeinsamer Erziehung in den meisten Fällen die Mutter.

Ausnahme: Die Oma hat das Enkelkind als Pflegekind angenommen.

Siehe zunächst die Antwort von @ Kessie 1

Selbst wenn es die Möglichkeit geben würde, bestünde mit diesem Einkommen + Kindergeld von derzeit min. 219 € mit fast 100 % Sicherheit kein Anspruch.