Kinderzahlung einstellen ohne Infos?
Kann es vorkommen dass die Familienkasse einfach die Kindergeldzahlung einstellt ohne einen Bescheid zu schicken bzw bescheid zu sagen oder müssen die einen Brief schicken um uns zur Kenntnis zu setzen dass die eingestellt werden?
5 Antworten
Es KANN vorkommen, wenn der Zeitraum abgelaufen ist, bzw. eine Bescheinigung trotz Aufforderung nicht vorliegt. Ruf da mal an, und frag nach dem Grund.
Kommt auf das Alter des Kindes an. Bei jemand der über 25 ist, wird das einfach eingestellt, ist ja kein Kind mehr.
http://www.kindergeld.org/kindergeld-in-ausbildung.html
Wird jemand in Kürze 18 Jahre alt, kommt eine schriftliche Anfrage der Familienkasse, ob das "Kind" bereits berufstätig ist, eine Schule besucht oder studiert. Das muss man dann entsprechend mitteilen und dann wird die Zahlung auch fortgeführt.
lg Lilo
Wenn kein Anspruch mehr besteht ( Ausbildung zu Ende, bestimmtes Alter erreicht, Schule vorbei und kein Nachweise geschickt etc) können sie die Zahlung einfach einstellen. Normalerweise schicken die aber vorher Briefe und fragen nach Nachweisen etc, wurden diese vielleicht ignoriert?
Wenn ich mich recht erinnere ging es durch die Presse, dass die Familienkasse die Zahlung ungefragt einstellt, wenn die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) des Kindes (!) nicht mitgeteilt wurde.
Da gibt es keine weitere Aufforderung durch die Kasse. Ich meine auch gelesen zu haben (ob das stimmt weiss ich nicht) dass nachträglich nicht mehr gezahlt wird.
Als kümmere dich schnell darum ...
Außerdem können sich die Ämter untereinander austauschen, die könnnten diese Steuernummer-ID ja einfach beim Finanzamt erfragen.
Darum ging es. Diese 'Abfrage' findet eben nicht immer statt.
(Bzw. das automatisierte Verfahren arbeite nicht zu 100%)
Wenn der TE das Kindergeld vor der Einführung der Steuer-ID (für Kinder) beantragt hat, dann muss er/sie die Steuer-ID nachreichen sonst werden die Zahlungen eingestellt.
Auch deswegen würde man kontaktiert: "
Ihre zuständige Familienkasse wird Sie auffordern, die
steuerlichen Identifikationsnummern anzugeben, wenn sie sie nicht
bereits im Bestand hat. Wenn Sie Unterlagen oder Belege an Ihre
Familienkasse senden, können Sie Ihre steuerlichen
Identifikationsnummern aber auch gleich mit angeben."
Auch deswegen würde man kontaktiert: "
Deshalb: "Man sollte informiert werden".
Aber wer vor dem Stichtag Kindergeld bezogen hat, und danach die Steuer-ID bekommen hat, tut gut daran nachzufragen.
Wenn sie einer gesetzlichen Frist nachkommen schon. Diese ist dir ja so oder so bekannt.
Die Steuer-ID gibt man bereits beim ersten Antrag an. Hier wurde ja eine Zahlung nicht weitergeführt, kann also nicht daran liegen. Außerdem können sich die Ämter untereinander austauschen, die könnnten diese Steuernummer-ID ja einfach beim Finanzamt erfragen.