Kinderheim - muss mein Kind dort bleiben?
Hallo ihr Menschen,
ich habe meine Tochter vor einiger Zeit in einem Kinderheim untergebracht. Sie ist mittlerweile 17 Jahre alt und mit zweitem Wohnsitz in der Stadt gemeldet, wo auch das Kinderheim ist. Nun zu meiner Frage: Kann ich mein Kind auch gegen ihren Willen zurück ins Heim schicken? Wenn nötig auch mit Polizei oder ist das gesetzlich nicht geregelt?
8 Antworten
Das kannst Du schon, die frage ist ob es notwendig ist. Kannst Du nicht warten bis sie18 ist und sich eine Wohnung sucht? Es wird auch für sie schlecht sein mit dem Gedanken abgeschoben zu werden von den eigenen Eltern auch wenn sie vielleicht im Moment schwierig ist. Das geht vorbei, aber die aufgaben der Eltern sind mit allen Sachen umgehen zu können die in der Erziehung vorkommen werden. Ich war in der gleichen Situation und ich habe es meiner mutter nicht verziehen. Generell geht das aber Du musst dir nur Hilfe beim Jugendamt holen.
Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Du? Das Jugendamt? Die Betreuer?
Dann kommts darauf an, was bestimmt wurde und wer das veranlasst hat (steht in den Unterlagen). Und derjenige kann das auch durchsetzen (die Bedingungen stehen ebenfalls in den Unterlagen).
Ich würde mal sagen es kommt darauf an, wer die Unterbringung im Heim veranlaßt hat. Der Anspechpartner für soetwas ist das zuständige Jugendamt. Aber deine Tochter wird bald volljährig, dann kann sie sowieso machen was sie will und das Heim ist nicht mehr für sie zuständig.
Ich habe vor drei Monaten mein Kind ins Heim gegeben. Meine Tochter hat aber schon öfters die Anspielung gemacht, dass sie bald nicht mehr ins Heim gehen würde.
Mit 17 J. wäre eigentlich zur Verselbständigung längst die Überleitung in eine betreute WG fällig gewesen und ab 18 J. evtl. eine eigene Wohnung, wenn die Rückkehr in die Familie nicht möglich ist und die Jugendfürsorge weiter benötigt wird - z.B. zwecks Ausbildungs- und Berufseingliederung.
Ich weiß die Frage ist schon alt. Aber sry, was sind Sie denn für eine Mutter. Andere kämpfen dass sie ihre Kinder wieder bekommen und sie schieben sie ins Heim ab.