Kann man als Kind alleine in ein Heim ziehen?
Kann ich mit 13 in ein Kinderheim "umziehen"? Ich möchte nicht mehr bei meinem Vater wohnen. Zu meiner Mutter ebenfalls nicht da ich sie Hasse (hat mehrere Gründe unter anderem hat sie mich nie gut behandelt Geschlagen, draußen schlafen lassen usw.) weswegen ich auch Aktuell bei meinem Vater lebe. Er versteht mich als Person allerdings einfach nicht und erkennt mich auch nicht wirklich an. Von Kümmern kann meiner Meinung nach nicht die Rede sein. Deswegen will ich wissen ob ich mit meinem Alter alter in ein Heim umziehen kann und am besten noch einen Gerichtsbeschluss erwirken kann der meinen Eltern das Besuchsrecht verweigert. Ich wohne in Leipzig falls jemand schon genauere Tipps hat, außerdem wärs ganz cool wenn man mir vllt noch sagen könnte was mich in einem Heim erwarten was dort meine Rechte Pflichten etc sind. Danke schonmal im Vorraus.
7 Antworten
Dann solltest du dich vielleicht mal an das Jugendamt wenden.
Wenn das alles so stimmt, was du hier schreibst, gehören deine Eltern bestraft.
Vielleicht wäre ja betreutes für Jugendliche auch eine Option.
Daran hatte ich schonmal gedacht. Vllt übertreibe ich das, mein Vater ist kein Wirklich schlechter Mensch nur einfach ohne irgendein Verständnis für mich. Zu meiner mutter habe ich sowieso den Kontakt abgebrochen.
mach einen Termin beim Jugendamt. Dort wird dein Anliegen bearbeitet. Generell kannst du in ein Heim, evt alterstechnisch auch schon in eine Wohngruppe. Nur musst du dafür vorher so Dinge wie "Eltern- Kind- Gespräche" etc absolvieren, damit das Jugendamt auch sieht "das geht nimmer"
Naja ok nur wie? Mein Vater wird mir dabei nicht helfen und zu meiner Mutter hab ich kein Kontakt mehr
Na irgendwer muss das Heim ja bezahlen. Das ist in aller Regel das Jugendamt. Dort kannst du hingehen und um Hilfe bitten. Ob dies dann eine Heimunterbringung ist entscheidet das Jugendamt. Wenn du im Heim lebst musst du deine Eltern nicht sehen. Dazu brauchst du keinen Gerichtsbeschluss.
nicht ganz richtig die Eltern haben immerhin ein umgangsrecht: recht und Pflicht auf Umgang.
In welchen Situationen versteht er dich nicht? Evtl kommt es dir auch nur so vor und er sorgt sich nur um dich.
Du musst dich ans Jugendamt wenden. Die werden dich beraten. Aber ich würde mir wirklich nochmal Gedanken machen ob du diesen Schritt wagen möchtest.
Paragraph 42 des SGB besagt übrigens:
Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen wenn (1.) Das Kind oder der Jugendliche darum bittet.
Du musst dich wenn an das Jugendamt wenden .. den alles berichten dann wird entschieden wie es weitergeht.
Grundsätzlich kannst du ins Heim nur liegt das nicht in deiner Hand.
LEIDER.
Naja... an meinen Vater kann ich mich schlecht wenden da er sowas halt nie zulassen würde. Und ich mich deswegen gern allein darum kümmern würde.