FSJ erste Berufsausbildung?
Servus,
Ich hab 2013 ein FSJ absolviert und im Rahmen dessen die staatliche Prüfung zum rettungssanitäter gemacht. Jetzt studiere ich und arbeite nebenbei. Da es efür das Kindergeld bei einer ZWEITEN Berufsausbildung die 20h/woche Beschränkung gibt, würde mich interessieren, ob der rettungssanitäter als erste Ausbildung gewertet wird, da mittlerweile ja eigentlich alles auf rettungsassitenten umgestellt wird.
Grüße Kerni
3 Antworten
Normale Berufsausbildungen dauern ja im Regelfall drei, verkürzt immer noch zwei Jahre. Etwas einjähriges ist dann eher keine vollwertige Berufsausbildung und zählt daher nicht als Erstausbildung.
Das hier habe ich noch bei Wikipedia gefunden, es bestätigt meine Vermutung:
Während es sich bei einem Rettungssanitäter um ein Tätigkeitsfeld handelt, das im Rahmen eines 520-stündigen Lehrgangs (13 Wochen bei einer 40-Stunden-Woche) zu erlernen ist und keinen anerkannten Ausbildungsberuf darstellt, war für den Berufsabschluss als Rettungsassistent eine Ausbildungsdauer von grundsätzlich zwei Jahren erforderlich.
Q.: https://de.wikipedia.org/wiki/Rettungssanit%C3%A4ter#Rettungssanit.C3.A4ter_in_Deutschland
Da ein FSJ - keine Ausbildung darstellt,kann auch eine darin absolvierte Prüfung zum Rettungssanitäter keine abgeschlossene Berufsausbildung sein,demnach gilt auch diese Regelung für dich nicht,kannst also nebenbei verdienen was du willst bzw.bekommst !
Der Rettungssanitäter ist mit seinen drei Monaten Zeit keine Berufsausbildung. Er gehört zu den geringer angesiedelten "Berufsqualifikationen".
Berufsausbildungen gibt es mit mindestens einem, zwei oder drei Jahren Dauer. Das wäre im Rettungsdienst der dreijährige Notfallsanitäter.