11te Klasse Gymnasium (NRW)Abbrechen und FSJ beginnen.... Problem (habe Mittlere Reife)? Muss ich Bußgeld bezahlen? Bekomme ich Kindergeld?
Hey Liebe Community,
Die eigentliche Frage steht ja schon oben, aber da gibt es noch einige Sachen.
So erst mal zu mir:
Ich habe im Sommer 2014 meinen Realschulabschluss mit Qualifikation absolviert und wusste nicht was für eine Ausbildung ich beginnen sollte also bin ich auf ein Gymnasium gegangen... Größter Fehler meines Lebens.
Zurzeit bin ich in der 11. Klasse(musste dort die 10./EF wieder machen) und es läuft wirklich von Anfang an schief. Ich wollte schon nach dem ersten Jahr gehen und eine Ausbildung machen, doch da hat das leider nicht geklappt. Nun habe ich eine Stelle für ein FSJ bekommen, das ich am 1.8 beginne.
Meine Problem:
Ich möchte die Schule am liebsten jetzt direkt verlassen abbrechen was auch immer. Ich weis es ist nicht mehr viel bis zum Sommer aber ich schwänze eh ganze zwei und meine Noten liegen immer unter 3!!! Jetzt bitte nicht ankommen mit ich sollte weiter machen, ich hab mich schon lange entschieden. Also und vor paar Wochen bin ich 18 geworden und ich möchte gerne die Schule sofort abbrechen ABER OHNE BUßGELD ZAHLEN ZU MÜSSEN. Und ich habe auf der Seite vom Arbeitsamt gelesen, dass man in einer Übergangszeit von 4 Monaten Kindergeld bezahlt bekommt also 4 Monate vor FSJ Beginn.
Wenn ich jetzt abbreche, hätte es irgendwelche folgen wie Bußgeld oder Entzug des Kindergeldes ? Und was ist mit Berufsschulpflicht?
Danke im Voraus!
3 Antworten
Die Berufsschulpflicht endet mit 18. Ausser in Bayern, die bajuwarischen Erwachsenen werde noch bis 21 vom Bundesland Bayern zur Berufsschule gezwungen.
Wenn Du jetzt abbrichst, so hast Du auf keinen Fall Fachhochschulreife (schulischer Teil). In Bayern und Sachsen kannst Du allerdings am Gymnasium keine Fachhochschulreife machen, falls Du dort zur Schule gehst !
Ein gelenktes Praktikum für als berufspraktischer Teil der Fachhochschulreife entbindet Dich von der Berufsschulpflicht, gleiches müsste gelten, wenn in Deinem Bundesland ein FSJ als berufspraktischer Teil anerkannt wird (z.B. in NRW).
Erst mal bedanke ich mich für deine Antwort.
Ja mir ist das mit der Fachhochschulreife klar und ich will ja auch jetzt aufhören und nicht bis zum Sommer warten. Doch das FSJ fängt erst am 1.8. wäre ich dann noch die paar Monate schulpflichtig? Komme aus NRW
Diese 4 Monate bedeuten bis zu 4 Monate, wenn 6 Monate dazwischen liegen, gibt es nichts.
Schulpflicht könnte auch noch ein Thema sein, das müsstest du mal anhand deines Bundeslandes prüfen.
Bußgeld muß man nicht zahlen, nur u.U. eben kein Kindergeld beziehen. Kindergeld für Ü18 ist an Bedingungen geknüpft.
Bitte mal nachlesen: "Kindergeldmerkblatt".
Sehe ich auch so.
Man hat doch Schulpflicht oder? Ich glaub nicht, dass man da einfach so weg gehen kann. Kannst ja auch mal die Schulleitung ansprechen
Okay vielen Dank trotzdem. Und wenn ich im April aufhören würde wären es doch 4 Monate