Kindergeld während der Arbeitsplatzsuche?
Guten Tag,
ich hätte eine Frage bzgl. Kindergeld.
Zunächst möchte ich meine Situation schildern:
Ich studierte bis November 2018 und hatte dadurch selbstverständlich Anspruch auf Kindergeld. Aus persönlichen Gründen (Wohnungssuche etc.) musste ich das Studium unterbrechen. Ich werde es zum WS 2019 voraussichtlich wieder aufnehmen.
Nun ist es so, dass ich in der Zeit zwischen Unterbrechnung des Studiums und April auf Arbeitsplatzsuche war, um die Zeit sinnvoll zu überbrücken. Seit Anfang April befinde ich mich nun in einem Beschäftigungsverhältnis (Vollzeit). Im Schreiben von der Kindergeldstelle werden allerdings Nachweise gefordert, dass ich mich um einen Ausbildungsplatz bemüht habt, welche ich natürlich nicht liefern kann, da dies nicht meine Intention war, da dies nur eine Notlösung ist, um meine Ausbildung Ende diesen Jahres fortführen zu können. Muss ich das Kindergeld, welches zwischen November und April erhalten wurde, nun zurückzahlen? Wie sollte ich am besten vorgehen?
Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Hi John...,
es kommt in erster Linie auf dein Alter an:
Also falls du über 21Jahre bist und als "Arbeitsuchend" gemeldet, erlischt der Kindergeldanspruch für die Eltern :-((
Falls unter 21 Jahre und als "Arbeitsuchend" gemeldet, dann ist nur ein 450-Euro-Minijob als Hinzuverdienst erlaubt für einen Kindergeldanspruch ;-)
Die bessere Variante ist also demzufolge die als "Ausbildungssuchend" gemeldet: hier wäre vom 18. bis längstens zum 25. Lj. ein Kindergeldanspruch möglich ;-)
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
Hi lieber John...,
wie alt/jung bist du denn???
Der Kindergeldanspruch ist bei Arbeit- bzw. Ausbildungssuchend u.a. altersabhängig...
(siehe meine Antwort bzw. im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse die Punkte 4.2 Kinder ohne Arbeitsplatz u. 4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz auf Seite 15)
Du hattest ab November keinerlei Anspruch mehr und musst es klar zurückzahlen...
Muss ich das Kindergeld, welches zwischen November und April erhalten wurde, nun zurückzahlen?
Kommt auf das Alter u. den Verdienst an bei Arbeit- bzw. Ausbildungssuche:
4.2 Kinder ohne Arbeitsplatz
Unabhängig von den unter Nr. 4.5 erläuterten Anspruchsvoraussetzungen wird Kindergeld auch für ein über 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit in Deutschland oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung in einem anderen Staat der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz als Arbeitsuchender gemeldet ist. Für ein Kind, das nur ArbeitslosengeldII bezieht, besteht kein Anspruch auf Kindergeld. Geringfügige Tätigkeiten schließen den Kindergeldanspruch nicht aus. Geringfügigkeit liegt vor, wenn die Bruttoeinnahmen im Monatsdurchschnitt nicht mehr als 450€ betragen.