Kindergeld Übergangszeit über 4 Monate?
Hallo!
Zur Zeit mache v ich (21 Jahre alt) eine Ausbildung und möchte ab Oktober ein Studium beginnen.
Wenn ich die Ausbildung jetzt abbreche, beträgt die Wartezeit 6 Monate.
Kann ich kindergeld dann wieder vier Monate vor Beginn wieder beantragen oder verfällt mein Anspruch für immer?
Alternativ kann ich noch bis Juni warten mit dem Abbruch, aber das wäre psychisch für mich eine Herausforderung
Danke
2 Antworten
Diese 4 Monate Übergangszeit haben damit nichts zu tun, wenn du dich nach deinem Abbruch z.B. bei der Agentur für Arbeit als Ausbildung suchend meldest oder der Familienkasse nachweisen kannst das deine neue Ausbildung / Studium sicher ist und der Beginn nicht früher möglich ist, dann haben die Eltern nicht erst 4 Monate vor Beginn, sondern gleich weiter Anspruch auf Kindergeld.
Solange du unter 25 bist, könntest du z.B. 1 Jahr als Ausbildung suchend gemeldet sein und die Eltern würden für die ganze Zeit Anspruch haben, du musst nur deine ernsthaften Bemühungen nachweisen können oder eben z.B. einen Azubi Vertrag zum nächst möglichen Beginn vorlegen.
Danke dir für deinen Stern !
1Übergangszeiten ergeben sich als vom Kind nicht zu vermeidende Zwangspausen, z. B. durch Rechtsvorschriften über den Ausbildungsverlauf, aus den festen Einstellungsterminen der Ausbildungsbetriebe oder den Einstellungsgewohnheiten staatlicher Ausbildungsinstitutionen. 2 Eine Übergangszeit im Sinne einer solchen Zwangspause kann auch in Betracht kommen, wenn das Kind den vorangegangenen Ausbildungsplatz – ggf. aus von ihm zu vertretenden Gründen – verloren oder die Ausbildung abgebrochen hat. 3Als Ausbildungsabschnitt gilt jeder Zeitraum, der nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG zu berücksichtigen ist.
Ergo erhalten deine Eltern weiterhin Kindergeld; natürlich auch für das anschließende Studium, solange du noch keine 25 Jahre alt bist😂
Gruß siola55
PS: siehe auch ähnliche Frage - nur umgekehrt: https://www.gutefrage.net/frage/bekomme-ich-4-monate-kindergeld-oder-gar-keins-wenn-die-pause-zwischen-ausbildungsabschnitten-6-monate-betraegt