Kindergeld, Überbrückung, Rückzahlung?

3 Antworten

Sei unbesorgt. Wenn du der Familienkasse eine Kopie von deinem Ausbildungsvertrag zuschickst, hast du auch weiter Anspruch auf Kindergeld.

Daß du die FOS nicht bestanden hast, spielt auch keine Rolle für das Kindergeld. Das wäre lustig, wenn die Familienkasse Schulleistungen kontrollieren müßte. :-)))

Wie lange deine Ausbildung an der Schule gegangen wäre,spielt hier keine Rolle,sondern wann die Ausbildung offiziell abgeschlossen ist,in deinem Fall also nach deiner nicht bestandenen Prüfung !

Hast du also in diesem Monat nach dem 1. diese nicht bestanden,dann hast du für diesen Monat noch Anspruch gehabt und vorher bestand auch Anspruch,also muss da nichts zurückgezahlt werden.

Normalerweise hat man dann zwischen zwei Ausbildungsabschnitten eine Übergangszeit von 4 Monaten,wenn du aber der Familienkasse deinen Ausbildungsvertrag in Kopie zusendest und der Beginn der Ausbildung zum nächst möglichen Zeitpunkt stattfindet,dann besteht ohne Unterbrechung Anspruch auf Kindergeld,bis du entweder deine Ausbildung bestanden hast oder vorher 25 Jahre alt werden würdest.

Du bzw. Deine Eltern hatten während Deiner Schulzeit Anspruch auf Kindergeld, das musst Du auch nicht zurückzahlen. Während der Ausbildung bekommst Du auch Kindergeld und in der Zeit dazwischen ebenfalls.