Mutter will mir kein Kindergeld aushändigen
Hallo zusammen, ich (19) bin im Juli von zu Hause ausgezogen um meine Ausbildung zu machen. Meine Mutter und ich hatten eigentlich eine Abmachung getroffen, dass ich mein Kindergeld bekomme und sie die Halbwaisenrente. Das Kindergeld läuft auf ihr Konto und der Halbwaisenrentenantrag ist noch nicht durch. Das Problem ist nun Folgendes: Meine Mutter weigert sich mir mein zustehendes Geld zu geben. Manche sagen mir, ich hätte kein recht auf mein Kindergeld,es ist eine entschädigung für meine Mutter, dass sie mich großgezogen hat. Ich bin der Meinung das Kindergeld steht mir zu. Gibt es ein § indem das dringesteht? Währe über eure Hilfe sehr dankbar.
9 Antworten
Wenn du nicht mehr zu Hause wohnst, dann steht dir das Kindergeld zu. Auch die Halbwaisenrente steht nur dir zu und nicht deiner Mutter. Du musst zur Kindergeldstelle gehen oder dort anrufen (die ist im Arbeitsamt ansässig) und dort angeben, dass sie dir das Geld überweisen sollen. Die wollen eine Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt, dass du nicht mehr zu Hause gemeldet bist, dann gibst du dein Konto an und sie überweisen dir das Geld. Deine Mutter ist nicht mehr berechtigt das Geld zu bekommen, wenn du ausgezogen bist. Rede mal mit ihr. Vielleicht weiß sie es nicht.
skyfly, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnt, dann haben die Eltern auch keinen Anspruch mehr darauf. Das ist auch amtlich. Wie kommst du auf so einen Blödsinn. Nur wenn sie noch zu Hause wohnt bekommt die Mutter das GEld. Deine Antwort ist absolut unrichtig und falsch.
Hier nochmals zum nachlesen aus der Jurainfothek: Wer erhält Kindergeld?
Das Kindergeld geht normalerweise an Deine Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, nicht an dich selbst. Eine Ausnahme besteht nur bei Vollwaisen oder bei unbekanntem Aufenthalt deiner Erziehungsberechtigten. Das Kindergeld kann jedoch von deinen Eltern an dich abgetreten werden, so dass du das Kindergeld auf dein Konto bekommst (Voraussetzung ist: Du lebst außerhalb des elterlichen Haushalt und bekommst keine finanzielle Unterstützung von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.). Hierzu muss ein spezieller Antrag (Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes) bei der Familienkasse gestellt werden
meine mutter ist ein sturkopf, ich habe schon ziemlich oft versucht mit ihr zu reden und sie wird dann immer total wütend. sie spricht nicht gerne über das thema geld
DH
Gibt es ein § indem das dringesteht? Währe über eure Hilfe sehr dankbar
geh mit dieser Frage zu 123recht.net, dort das Forum Familienrecht. Ich bin sicher, du bekommst *die richtige An*twort.
Kindergeld ist immer Geld für welche, die "Kinder haben", nicht für welche, die "Kinder sind". Deine Mutter ist anspruchsberechtigt, deshalb muß sie auch den Kindergeldantrag unterschreiben. Das ist die EINE Seite der Medaille.
Auf der anderen Seite ist Deine Mutter Dir gegenüber nämlich zum Barunterhalt verpflichtet. Wenn sie dieser Unterhaltspflicht nicht nachkommt und Dir auch das Kindergeld nicht gibt, dann kannst Du bei der Kindergeldkasse einen "Abzweigungsantrag" stellen, damit das Kindergeld in Zukunft direkt an Dich überwiesen wird.
Wenn Dir das Kindergeld zustehen würde, bräuchtest Du es ja nur zu beantragen. Warum ist das wohl nicht möglich?
Es steht ihr zu, da sie nicht mehr zu Hause wohnt. Das ist Gesetz. Nur wenn sie zu Hause wohnen würde wäre es anders. Sie hat doch ihre Mutter gebeten ihr das Geld zu geben. Einen Änderungsantrag hat sie noch gar nicht gestellt. Wenn sie das tut, dann bekommt sie das Geld, nicht die Mutter. So sieht es aus.
Es steht ihr aber zu! Und sie kann es für sich selber beantragen, hat es aber anscheinend noch nicht gemacht, deshalb kriegt es immer noch ihre Mutter!!!
Es steht dir zu, du kannst es sogar gerichtlich einklagen. Da du über 18 bist, kannst du einfach zum Amt gehen und es auf dein Konto umschreiben lassen, soweit ich weiß. Es ist DEIN Geld.
Richtig, weil sie nicht mehr zu Hause wohnt, sie muss aber umgemeldet sein. Wenn sie noch mit 18 zu Hause wohnt bekommt es nach wie vor die Mutter, weil sie ihr ja Unterkunft bietet usw.
Ja das stimmt, aber sie wohnt ja schließlich nicht mehr zu Hause, deshalb darf sie es einklagen^^. Also wie du schon geschrieben hattest.
Klingt zwar schön, die Antwort ist aber falsch. Anspruchsberechtigt für Kindergeld sind und bleiben IMMER die Eltern. Das kann man wunderbar im EStG nachlesen. http://www.juraforum.de/gesetze/estg/62-anspruchsberechtigte