Kindergeld trotz arbeit oder nicht?

6 Antworten

Hi Naddel110,

leider erfüllst du momentan die Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch nicht aus 2 Gründen: du stehst in einem Beschäftigungsverhältnis und dein monatl. Bruttolohn liegt über 450 € !
Eine geringfügige Beschäftigung auf 450-Euro-Minijobbasis wär okay ;-)


4.2 Kinder ohne Arbeitsplatz

Unabhängig von den unter Nr. 4.5 erläuterten Anspruchsvoraussetzungen wird Kindergeld auch für ein über 18 Jahre altes Kind
bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit in Deutschland oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung in einem anderen Staat der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz als Arbeitsuchender gemeldet ist. Für ein Kind, das nur Arbeitslosengeld II bezieht, besteht kein Anspruch auf Kindergeld. Geringfügige Tätigkeiten schließen den Kindergeldanspruch nicht aus. Geringfügigkeit liegt vor, wenn die Bruttoeinnahmen im Monatsdurchschnitt nicht mehr als 450 € betragen.

Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15
bzw. in dem Link hier: https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mte4/~edisp/l6019022dstbai378751.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378754

Gruß siola55


siola55  26.03.2017, 12:55

Liebe Naddel110, du bist momentan weder arbeits- noch ausbildungssuchend und hast demzufolge keinen Kindergeldanspruch!

Bis 31.07.17 hast du bzw. deine Eltern meines Wissens noch Kindergeldanspruch, da du noch in Ausbildung bist und hier spielt das Einkommen keine Rolle ;-)

Wenn du gar nicht die Absicht hast in nächster Zeit eine Ausbildung / Studium zu beginnen bzw. zu suchen besteht kein Anspruch mehr auf Kindergeld !

Den hättest du bzw.deine Eltern erst dann wieder,wenn du entweder bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als Arbeit ( 18 - 21 ) oder ab 21 - 25 Ausbildung suchend gemeldet wärst oder der Familienkasse ( Kindergeld ) deine ernsthaften Bemühungen selber nachweisen könntest.

Ein Anspruch würde auch weiterhin bestehen,wenn du z.B.schon einen Ausbildungsvertrag hättest,die Ausbildung aber erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen könntest,aber zum nächst möglichen Zeitpunkt.

Nein, bei so viel Gehalt bekommt man kein Kindergeld. Man bekommt nur Kindergeld, wenn man im Jobcenter arbeitssuchend gemeldet ist und Aufstockungen bekommt.

isomatte  26.03.2017, 08:56

Das Gehalt interessiert keinen mehr,denn die Einkommensgrenze für das Kindergeld wurde schon am 01.01.2012 abgeschafft !

Auch ist es nicht zwingend notwendig das man Arbeit oder Ausbildung suchend gemeldet ist,den Nachweis das man ernsthaft bemüht ist eine Ausbildung / Studium zu finden kann man der Familienkasse auch selber erbringen.

Wenn sie jetzt nicht erst mal 1,5 Jahre normal arbeiten wollen würde und angenommen schon einen Ausbildungsvertrag zum nächst möglichen Beginn hätte,dann könnte sie bis zum Beginn der Ausbildung auch Vollzeit arbeiten und die Eltern bzw.sie hätte weiterhin Anspruch auf Kindergeld.

Nur wenn sie schon eine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium hätte müsste sie auf eine Kindergeld schädliche Nebentätigkeit achten.

Denn dann dürfte sie z.B. bei abgeschlossener Berufsausbildung nebenbei nicht mehr als durchschnittlich 20 Wochenstunden arbeiten,dass wäre dann schädlich für den Anspruch auf Kindergeld.

Kindergeld gibt es für Volljährige nur, wenn sie sich in einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung befinden.

isomatte  26.03.2017, 09:04

Das ist keine Bedingung um Anspruch auf Kindergeld zu haben !

Es würde z.B. auch schon ausreichen wenn das volljährige Kind Arbeit ( 18 - 21 ) bzw. ab 21 - 25 Ausbildung suchend gemeldet ist oder seine ernsthaften Bemühungen der Familienkasse selber nachweisen kann.

Auch würde ein Anspruch bestehen,wenn das Kind z.B. schon einen Ausbildungsvertrag hätte,die Ausbildung aber erst zum nächst möglichen Zeitpunkt beginnen könnte.

Ich habe gerade erfahren das mein Ausbildungsvertrag bis 31.7 läuft.  Wie sieht es damit aus ? Ich bin bis 31.7 also noch zusätzlich  in einer schulischen Ausbildung. 

Naddel110 
Beitragsersteller
 27.03.2017, 00:11

Habe ich auch aber mir wurde Gesagt das ich erst zum 31.7 kündigen kann

isomatte  27.03.2017, 16:35
@Naddel110

Das kann man aus deiner Frage aber nicht entnehmen !

Kannst du ab da kündigen oder bist du dann zum 31.07.2017 gekündigt ?

Denn dann hättest du durch die schulische Ausbildung zumindest noch bis zum Juli die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt und deine Eltern / du würden noch Kindergeld bekommen.

isomatte  26.03.2017, 18:59

Ich denke du hast deine Ausbildung gekündigt ?

Somit ist dann natürlich auch der Ausbildungsvertrag hinfällig.

Du wirst doch sicher neben deiner Vollzeittätigkeit nicht noch eine Schule besuchen ?