Kindergeld "trotz" Kleingewerbe?
Ich finde was das angeht viel widersprüchliches, es wird wohl essentiel sein nachzuweisen dass ich nicht mehr als 20h mit dem selbst gegründeten Gewerbe beschäftigt bin? Wie sieht denn ein solches Nachweis aus?
Bist du ansonsten noch Schüler, Azubi, Student "hauptberuflich"´?
Bin Fernschüler, und muss regelmäßig nachweisen dass ich mein Wochenpensum erfülle mithilfe von korrigierten Einsendeaufgaben
1 Antwort
Also beim Kindergeldanspruch spielt das Einkommen schon 10 Jahre keine Rolle mehr!
Die 20 Wochenstundengrenze bewirkt zweierlei: einmal bei einer Zweitausbildung oder einem Zweitstudium darf diese 20 Wochenstdn. nicht überschritten werden.
Ausserdem muß die 20 Wochenstundengrenze wegen deinem Schülerstatus beachtet werden: kommst du drüber, dann bist du mehr Gewerbetreibender als Schüler und verlierst somit den Schülerstatus und deine Eltern verlieren damit den Kindergeldanspruch für dich :-((
Das Kindergeld wird nur dann gezahlt, wenn der Fokus auf der Ausbildung liegt. Ist das Nebengewerbe mit einem so großen Aufwand verbunden, dass auch die Arbeitszeiten ansteigen und es nicht möglich zu sein scheint, weiter die Ausbildung zu machen, kann eine Prüfung erfolgen. Bei dieser Prüfung wird genau geschaut, wie viel Aufwand das Nebengewerbe tatsächlich mit sich bringt und ob der Azubi/Schüler allen seinen Aufgaben in der Ausbildung/Schule weiter nachkommt.