Kindergeld bei Massnahme
hallo zusammen! Mein Sohn (22) nimmt an einer Massnahme (QAJ) teil. Sein Vater, bei dem er wohnt, bezieht Hartz 4. Steht ihm das volle Kindergeld zu ?
Danke im Voraus !
2 Antworten
Hallo zusammen, ich bin der Sohn
Bei meinem QAJ (Qualifizierung und Ausbildung für junge Erwachsene unter 25 Jahren, die von der Stadt Krefeld geleitet wird)
Man muss immer Dienstags zur Schule und sonst ist man am telefonieren Bewerbungen schicken usw
Man sollte sich ein Praktikum suchen von dem es direkt am besten in die Ausbildung münden sollte
Hallo Petra,
ich nehme an, Sie sind die Mutter von dem Jungen, dessen Frage ich schon, soweit ich konnte, beantwortet habe.
Das Problem ist, dass wir nicht wissen, ob die Familienkasse die Maßnahme als Ausbildung anerkennt. Nach der Beschreibung macht er Praktika. Diese werden als Ausbildung anerkannt, wenn sie dem späteren Beruf dienen. Soweit ich gelesen habe macht er aber mehrere Praktika, um erstmal die Eignung und Neigung festzustellen. Gleichzeitig soll diese Maßnahme einem leichteren Einstieg in die Ausbildung dienen. Ich könnte mir daher vorstellen, dass der Sohn gleichzeitig ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist. Dann bestünde auf jeden Fall Anspruch auf das Kindergeld. Kann er nicht nachweisen (durch Bewerbungen oder Meldung der Ausbildungsplatzsuche beim Arbeitsamt), dass er einen Ausbildungsplatz sucht, kommt es darauf an, ob die Maßnahme als Ausbildung von der Familienkasse anerkannt wird. Da müssten Sie bei der Familienkasse oder der beteiligten ARGE nachfragen. Sie sollten sich das schriftlich geben lassen. Soweit ich weiß, wird das Kindergeld mit Hartz IV verrechnet (mindert Hartz IV). Da kenne ich mich aber nicht aus.
Ich bin auch nicht sicher, dass ich die richtige Maßnahme im Internet gefunden habe. Wenn man QAJ bei google eingibt wird ein albanisches Wörterbuch angeboten. Sie sollten die Maßnahme etwas genauer beschreiben.
Kindergeld wird nicht gekürzt, ganz oder gar nicht.