kindergeld abzweigung rückgängig machen?
kann der vater die abzweigung des kindergeldes, die er selbst beantragt hatte wieder rückgängig machen, wenn das kind u25 wieder daheim wohnt? oder braucht er dafür die unterschrift des kindes?
2 Antworten
Fragt hier der Vater: - so sollte er sich mit der Kindergeldkasse in Verbindung setzen und sich dort erkundigen! Leben Kinder zu Hause bekommen die Eltern das KG!
Fragt hier das Kind: - das Kindergeld steht den Eltern zu und wird sowieso nur gezahlt, wenn sich das Kind noch in einer schulischen- oder beruflichen Ausbildung befindet! Sollte das nicht mehr der Fall sein, so wird das bereits gezahlte KG sowieso wieder zurück gefordert und sollte somit auch nicht ausgegeben werden! Bzw. das Kind MUSS diese Veränderung der KG-Stelle unverzüglich mitteilen!
Außerdem können Eltern auch auf eine Beteiligung an den Unkosten im Haushalt bestehen!
Ich gehe jetzt mal davon aus,das du das Kind bist !
Wenn du wieder zu Hause einziehst,dann steht deinem Vater auch das Kindergeld wieder zu,denn das ist gedacht,um anfallende Kosten zu mildern.
Würdest du also keine Veränderungsmitteilung mit der Kontonummer deines Vaters,an die Familienkasse senden,so das er das Kindergeld wieder bekommt,dann musst du es ihm entweder selber geben oder er stellt selber einen Antrag.