Kindergeld und Halbwaisenrente beantragen vor oder nach dem 18. Lebensjahr?
Also wie ihr schon lesen könnt, ist meine Frage ob man Kindergeld und Halbwaisenrente schon vor dem 18. Lebensjahr beantragen kann. Ich bin derzeit 17 Jahre jung und erhalt Kindergeld und Halbwaisenrente bisher von meinen Eltern. Ich habe meine Anträge auf Kindergeld und Halbwaisenrente schon zu schlafen 90% ausgefüllt, doch muss ich noch warten bis ich 18 bin? (Ist im Dezember soweit) Oder kann ich die Anträge schon früher rausschicken? Denn ich beziehe meine eigene Wohnung und möchte ungern bis nächstes Jahr Februar warten für das Geld vom Januar... Was sagt ihr? Ich Danke om voraus! (Ps. Möchte ich keine unkreativen Kommentare mit: "Deine Eltern haben Recht auf Kindergeld, etc..." - Sie bestehen zu 100% darauf das ich dies bekomme, Danke! :)
4 Antworten
Du kannst auch einfach Deine Eltern bitten, Dir das Geld auf Dein Konto zu überweisen. So habe ich das bei 2 meiner Kinder gemacht - einmal Kindergeld und Unterhalt vom Vater und einmal Kindergeld und Halbwaisenrente.
So umgehst Du den ganzen Heckmeck mit dem Beantragen.
Unterhalt bekommt ein Kind bzw. ein Elternteil, wenn die Eltern geschieden sind.äDas ist aber für Dich nicht relevant.
Aber das verfällt doch mit dwm 18. Lebenjahr und muss erneut beantragt werden oder?
Kindergeld muss von Deinen Eltern beantragt werden - Unterhalt und HW-Rente eigentlich von Dir.
Meine Kinder haben das nur unterschrieben.
Trotzdem ist es korrekt: Du hast kein Anrecht auf Kindergeld, sondern Deine Eltern. Hierfür ist irrelevant, auf was Deine Eltern bestehen oder nicht. Den Antrag müssen also Deine Eltern stellen.
Sie können Dir das gerne überweisen, es gibt aber auch die Möglichkeit, dass Du das Geld direkt überwiesen bekommst ("Abzweigungsantrag"). Das geht aber erst für volljährige Kinder und dennoch hast Du keinen Kindergeldanspruch, sondern Deine Eltern und Du kannst das auch nicht selbst beantragen.
Achso, also muss meine Mutter den Antrag stellen und meine Kontodateb angeben als "nicht antragstellende Person, sondern:" und dies ankreuzen? (Habe Antrag vor mir und kann es daher ablesen)
Ich habe selbst einen solchen Abzweigungsantrag noch nicht gestellt, aber wenn es auf dem Antrag die Möglichkeit gibt, eine andere Person als "Geldempfänger" einzutragen, würde ich das tun.
Eine andere Möglichkeit (und vermutlich viel einfacher, weil unbürokratischer) wäre doch, dass Deine Eltern einfach wie bisher auch den Kindergeldantrag ausfüllen, das Geld erhalten, und Dir einfach einen Dauerauftrag einrichten, in welchem sie Dir das Geld monatlich überweisen.
Den Kindergeldantrag muß deine Mutter stellen und du mußt den
Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes (KG11e) selbst stellen, wenn du volljährig bist!
Hier das nötige Formular für dich:
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdyx/~edisp/l6019022dstbai378319.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378322
Ich vermute Du hast seitens der RV schon das ensprechende Antragsformular vorliegen. Dieses kannst Du mit den notwendigen Ausbildungsnachweisen auch schon jetzt einreichen, so dass eine nahtlose Rentenzahlung möglich ist.
Ähnlich sieht es mit dem KG Antrag aus. Du kannst einen Abzweigungsantrag stellen. Die Familienkasse muss dem nicht entsprechen, da Deine Eltern die Anspruchsberechtigten sind und das KG weiterleiten können.
http://www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld.html
Abzweigungsantrag ist ein AusnahmefallKann nicht sichergestellt werden, dass das Kindergeld auch tatsächlich dem Kind zugute kommt, kann das Kind im Sonderfall einen Antrag auf Abzweigung stellen (§ 74 EStG).
Dies hätte zur Folge, dass zwar weiterhin die Eltern anspruchsberechtigt sind, das Kindergeld jedoch an das Kind direkt ausgezahlt (abgezweigt) wird. Der Anspruch selbst geht also nicht über, lediglich die Zahlungen werden weitergeleitet.
kann ich nicht machen da ich ein pflegekind bin
Also kannst Du - berechtigt - einen Abzweigungsantrag stellen. Fertige ein zusätzliches Anschreiben, worin Du noch einmal darauf hinweist, dass Du seit dem Tod Deines Vaters in einer Pflegefamilie aufgewachsen bist. Obwohl die Familenkasse dies auch so sieht, da der Kindergldanspruch zur Zeit bei Jugendamt bzw, den Pflegeeltern liegen wird.
http://www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld.html
So lange du nicht volljährig bist, kannst du nicht selbständig die Anträge stellen. Aber was spricht dagegen, dass deine Eltern das für dich tun?
ist richtig
Die Entfernung, aber rein theoretische nichts.
Was heißt denn Entfernung im Zeitalter des Internet?
Was meinen Sie mit Unterhalt?