Arbeitlos melden nach Fachabitur?
Hallo Leute,
weiß jemand von euch welche Verpflichtungen ich gegenüber dem Arbeitsamt haben wenn ich mich Arbeitlos melde? Ich habe seit diesem Sommer mein Fachabitur und bin bin zurzeit dabei mich zu orientieren was ich studieren will. Ich würde gern, neben meiner Studiensuche, Arbeiten und Kindergeld weiter beziehen. Wie verhält sich das, wenn ich mich Arbeitslos melde und angebe das ich auf Studiumssuche bin und gern auf Teilzeit arbeiten würde? Erhebe ich automatische mit der Arbeitslosenmeldung anspruch auf ALG I bzw II? Welche weiteren Verpflichtungen hätte ich gegenüber dem Arbeitsamt? Ich habe gehört das, dass Arbeitsamt, wenn man angibt das man auf Studiumsuche ist, einem recht wenig Jobangebote vorlegt bzw. ein in Ruhe lässt. Das kann ich mir persönlich aber nicht wirklich vorstellen. =/
Danke schonmal im vorraus für die Antworten. =)
Mit freundlichen Grüßen goodone
5 Antworten
Bist Du sicher das du studieren willst? Manchmal ist ne gute Ausbildung im Betrieb ratsamer!
Wenn Du Bafög haben muss beim studieren, und das mit den studieren läuft nicht so, dann hast Du nachher das Bafög auf dem Sack. Tausende Euro. Ich habe das Problem mometan, und ärger mich grün und blau. Tatsache ist, du bekommst kein alg1 wenn du nicht eingezahlt hast, dann gibs Hartz4 und dann können die Dich zwingen zu Sachen, vor allen Dingen bei unter 25 Jährigen, haben die order knallhart zu sein... Wenn ich das schon höre hier...muss mich orientieren ....das kannst du auch machen, aber dazu braucht man eine Woche und muss sich nicht arbeitslos melden. Glaube mir, ich war genauso, heute weiß ich es ist falsch so.. Und Kindergeld für dich? Oder hast Du Kinder?
Mein Tipp! Suche Dir ne gute Ausbildungstelle irgentwo! Und beweise dich da. Jeder Ar..studiert heute schon. Wenn dann must du Dir da 100% sicher sein, sonst wird es teuer..irgentwann..
Ob du nun wirklcih keinen Anspruch auf ALg II hast kann man so nciht sagen... frag mal beim Jobcenter. Ob sich die Verdienstgrenze nun wirklich aufhebt ist noch mehr oder weniger in der Schwebe, da noch nichts rechtskräftiges hierfür vorhanden ist. Das Kindergeld muss übrigens beantragt werden, wenn du keines mehr zur Zeit bekommst.
Hallo Rob951, danke für deine Antwort. Ich bzw mein Vater bekommt diesen Monat noch Kindergeld ab Dezember dann halt nicht mehr. Ich spiel nun mit dem Gedanken mich in den nächsten Tagen Arbeitssuchen zu melden. Hast du einen Ahnung was ich mitnehmen muss. Ich habe ja vorher nich gearbeitet und kann somit auch keine Kündigung angeben. Nur das ich halt Fachabitur gemacht habe und auf Studiumssuche bin und für die Zeit bis zum Studium eine Arbeit auf Teilzeit suche. Was muss ich alles mit hin nehmen zum Arbeitsamt?
lg goodone
"Und Kindergeld für dich? Oder hast Du Kinder?"
Man kann unter Umständen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld bekommen (z. B. Studierende, Auszubildende, Schüler) wenn man unter der Einkommensgrenze liegt (diese könnte 2012 völlig wegfallen).
Das sind ganz schön viele Frage auf einmal... fangen wir mal an:
Die Pflichten als Arbeitsloser sind, dass man sich, wenn es die Agentur für Arbeit verlangt, bei ihr meldet (betrifft insbesondere Einladungen zu einem Termin). Außerdem musst du jede Änderung, bezüglich Wohnort, deiner beruflichen Tätigkeit und ähnliches unverzüglich mitteilen. Es gibt noch weitere Pflichten, die bei einer Arbeitslosmeldung in Form eines Merkblattes bekmmst.
Kindergeld: Arbeits- bzw Ausbildungssuchende (auch Studiumsuchende) bekommen Kindergeld weiterhin, wenn sie nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben und (im Mom ists noch so) das regelmäßige jährliche Einkommen, abzüglich Sozialversicherung, Steuern und Werbungskosten (mind. 920 Euro jährlich) 8004 Euro nicht übersteigt. Der Familienkasse musst du nur nachweisen, dass du Ausbildungs- bzw Arbeitssuchend bist (am besten über eine Bescheinigung er Agentur für Arbeit).
Um Arbeistlosengeld 1 zu bekommen, muss man grundsätzlich in den letzten 2 Jahren mind. 12 Monate (=360 Tage) in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben. Da du vorher eine Schule besucht hast, trifft dies nicht zu. Beim Alg II ists etwas komplizierter, da deine Eltern für dich aufkommen müssen. Pauschal zu sagen, ob du Alg II bekommen kannst kann man so nciht sagen, da es sehr viele Einflussfaktoren gibt. Informiere dich dazu mal beim Jobcenter.
Bei Vermittlungsvorschlägen hängt es davon ab, was du suchst. Ich würde dir abraten, dich nur auf die Studiumssuche zu beschränken, sondern auch nach Arbeit oder gar einer Ausbildung zu suchen.
Moin Leute, danke für die vielen, schnellen Antworte.
Um Mein Profil nochmal zu vervollständigen. Ich bin 20 Jahre alt und hab halt vor ca 4 Monaten mein Fachabitur gemacht was eine Ausbildung mit behinhaltet. Also habe ich sozusagen mein Fachabitur und eine Ausbildung. Ich wohne zuhause und habe ein gutes Verhältniss zu meinen Eltern. Aus den Antworten heraus kann ich ableiten das ich keine Anspruch auf ALG I bzw II habe da ich vorher nicht gearbeitet habe. Somit könnte ich mich Arbeitlos melden, würde mein Kindergeld weiter bekommen und das Arbeitsamt würde wird mir wohl recht wenig vermitteln da ich vom Arbeitsamt kein Geld beziehe richtig? Ob ich noch eine Ausbildung machen will weiß ich noch nicht genau, geschweige denn das ich weiß was ich Studieren will. Deswegen will ich mir erstmal ein bisschen Zeit nehmen, arbeiten auf Teilzeit und mich orientieren, vll noch mal 1-2 Monate ins Ausland gehen. Soweit ich weiß hebt sich die Verdienstgrenze von 8004€ ab 2012 auch auf. Genaueres weiß ich leider nicht bzw. will jetzt nichts falsches behaupten =D
Danke nochmal für die Antworten!! =)
Mfg goodone
du kannst dich klar als arbeitssuchend anmelden... aber ob du geld bekommst ohne jemals irgendwas eingezahlt zu haben ist fraglich.. dann eher alg 2
ei viele Fragen, also so einen Arbeitslosengeldanspruch alg1 hast du wohl nicht, den kriegt man nur nach 6 oder 12 monatiger Tätigkeit. Alg2 das kriegt du wahrscheinlich auch nicht. Wenn du unter 25 bist, mußt du noch bei den eltern wohnen bleiben, es sei denn die hauen dich jeden Tag, oder Papa ist ein drogendealer, dann darf man ggf. auch früher aus dem Elternhaus. Also unter 25 gibts keine Miete vom Amt. Das Kindergeld kannst du während einem Job behalten es kommt auf den Jahresverdienst an, der liegt so bei ca. 8000Eur/ jAHr sonst wird auch dieses gekürzt oder gestrichen. Vom Amt kommen wahrscheinlich paar Angebote von zeitarbeitsfirmen mal eine Bewerbung hinschicken, solange du denen nix kostest, keine kohle von denen beziehst haben die auch wenig Interesse dir einen Job zu vermitteln.
"Das Kindergeld kannst du während einem Job behalten es kommt auf den Jahresverdienst an, der liegt so bei ca. 8000Eur/ jAHr sonst wird auch dieses gekürzt oder gestrichen."
Es sind genau 8004 Euro abzüglich Sozialversicherung und Werbungskosten. Gekürzt kann am Kindergeld nix, entweder du bekommst es ganz (also 184 Euro) oder man bekommt garnichts.
Moin Leute, danke für die vielen, schnellen Antworte.
Um Mein Profil nochmal zu vervollständigen. Ich bin 20 Jahre alt und hab halt vor ca 4 Monaten mein Fachabitur gemacht was eine Ausbildung mit behinhaltet. Also habe ich sozusagen mein Fachabitur und eine Ausbildung. Ich wohne zuhause und habe ein gutes Verhältniss zu meinen Eltern. Aus den Antworten heraus kann ich ableiten das ich keine Anspruch auf ALG I bzw II habe da ich vorher nicht gearbeitet habe. Somit könnte ich mich Arbeitlos melden, würde mein Kindergeld weiter bekommen und das Arbeitsamt würde wird mir wohl recht wenig vermitteln da ich vom Arbeitsamt kein Geld beziehe richtig? Ob ich noch eine Ausbildung machen will weiß ich noch nicht genau, geschweige denn das ich weiß was ich Studieren will. Deswegen will ich mir erstmal ein bisschen Zeit nehmen, arbeiten auf Teilzeit und mich orientieren, vll noch mal 1-2 Monate ins Ausland gehen. Soweit ich weiß hebt sich die Verdienstgrenze von 8004€ ab 2012 auch auf. Genaueres weiß ich leider nicht bzw. will jetzt nichts falsches behaupten =D
Danke nochmal für die Antworten!! =)
Mfg goodone