Warten auf einen Schulplatz, Kindergeld?

3 Antworten

Von Experte isomatte bestätigt

Zu 1.) Da sollten deine Eltern und du mal das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse genauer lesen auf den Seiten 14 u.17:

Bild zum Beitrag

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Zu 2.) Das Einkommen spielt schon fast 10 Jahre keine Rolle mehr beim Kindergeldanspruch ;-))

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Ausbildung und Studium, Gesetz, Kindergeld)

Am besten bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden, dann bist Du auf der sicheren Seite, dann sollte es auch weiterhin Kindergeld geben, solange Du noch unter 25 bist.

Das Einkommen spielt beim Kindergeld keine Rolle mehr, da gibt es seit 2012 keine Einkommensgrenze mehr.

Und bei 10 Stunden die Woche würdest Du selbst bei schon abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium die Voraussetzungen erfüllen.

Denn da dürftest Du dann in der Wartezeit oder neben einer weiteren Ausbildung oder Studium in der Woche im Durchschnitt nur 20 Stunden die Woche arbeiten, sonst wäre das Kindergeldschädlich.

Die Frage ist eher wie alt du bist, mit 21 Jahren kriegt man nämlich kein Kindergeld mehr. Wenn du unter 21 Jahre bist, aber wenn du in einer Ausbildung oder Schulisch/Studien -Laufbahn bist, gilt dies bis 25 Jahre, danach kann man dann endgültig kein Kindergeld mehr kriegen.

Also je nach dem wie alt du bsit, kannst du noch welches kriegen oder nicht.

Wenn du darauf wartest, kriegst du das soweit ich weiß auch noch, aber dies gilt nur für 4Monate nach der letzten Schulischen/Studien -Laufbahn, als Übergangszeit. Alles danach zählt nicht mehr und du kannst erst Kindergeld beantragen, wenn du wieder in die Schule / das Studium gehst.

MfG
:::

siola55  31.08.2021, 22:45

Also da stimmt so einiges nicht in deiner Aufzählung: "Die Frage ist eher wie alt du bist, mit 21 Jahren kriegt man nämlich kein Kindergeld mehr..."

Trifft nur für jemanden zu, wenn das Kind als "Arbeitsuchend" gemeldet ist! Nicht jedoch bei "Ausbildungssuchend" gemeldet...

...aber dies gilt nur für 4 Monate nach der letzten Schulischen/Studien -Laufbahn, als Übergangszeit.

Großer Irrtum auch hier: ausser der 4 Monate Übergangszeit gibt es ja noch die Wartezeit und diese geht bis längstens zu 25. Lebensjahr!!!