Kindergeld (Ausbildung Abgebrochen, danach direkt Minijob)

5 Antworten

hm könnte mir vorstellen, dass das böse für euch aussieht. kindergeld bekommt man, wenn man in einer ausbildung oder schule ist, arbeitssuchend gemeldet ist oder in einer übergangsphase von bis zu 4 monaten. da er ganz normal arbeiten gegangen ist, also keins von alledem da oben, hätte er eigtl. auch kein kindergeld bekommen dürfen. fraglich ist jetzt aber, wie es aussieht, wenn die leute vom amt euch falsch informiert haben, was aber auch schlecht nachzuweisen ist.

karesake 
Beitragsersteller
 18.07.2013, 14:29

Nunja - dann muss man wohl in den Sauren Apfel beißen und den Betrag Zurückzahlen - sei es drum ...

Das wären dann 4416 Euro auf Zwei Jahre gerechnet, kann man das auch in Raten zurückzahlen ? Wir sind zwar nicht die Ärmsten aber auch nicht die Reichsten und auf einmal 4416 Euro ist schon ein Stück.

Haben jetzt erstmal der Familienkasse heute die Unterlagen zugeschickt, denn er war ja Ausbildungssuchend im Jahr 2011 und 2012, die Dame am Telefon meinte wir müssen es "nur" Nachweisen anhand absagen etc. das haben wir beigelegt.

Wenn das mit den Raten geht, wie vereinbare ich mit denen eine Ratenzahlung ? Wie lange sind die "Laufzeiten" gibt da auch "Zinsen" ?? :-/

Um Kindergeld zu bekommen, muss man ab 18 entweder in einer Ausbildung sein, oder eine Ausbildung bzw. Arbeit suchend, und dazu muss man sich regelmäßig beim Arbeitsamt melden. Minijob darf man nebenher oder in den Überbrückungszeiten bis zum Beginn einer Ausbildung/Arbeit haben, aber das wird ja wohl kaum das Lebensziel bleiben, somnst zählt es als "Arbeit". Wenn er nun selbständig ist, gelten ganz andere Regeln, auch das müsste man angeben. Ob man dann noch Ansprüche hätte, bezweifle ich, da das ja einem richtigen Job gleichzusetzen ist, und dann kein KiG-Anspruch mehr besteht.

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Rechte und Pflichten

Wenn Sie Veränderungen verspätet oder gar nicht Ihrer Familienkasse mitteilen, müssen Sie nicht nur das zu Unrecht als Steuervergütung erhaltene Kindergeld zurückzahlen. Außerdem müssen Sie mit einer Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit oder gar mit strafrechtlicher Verfolgung wegen Steuerhinterziehung rechnen.

Kindergeld gibt es, solange das Kind sich in Schule/Ausbildung/Studium befindet (und dann bis 25 Jahre plus Wehrdienst). Übergangsweise zwischen Schule und Ausbildung oder Studium wird auch für die Monate gezahlt, die er sich nicht in Ausbildung befindet und nur nebenbei arbeitet. Aber das ist kein grundsätzlicher Zustand, der vom Kindergeld unterstützt wird. Das Kindergeld wird also zu Recht zurück gefordert.