Kindergeld (Ausbildung Abgebrochen, danach direkt Minijob)
Hallo,
Wir haben heute Post von der Familien-Kasse bekommen.
Folgender Sachverhalt
Mein Sohn hat Mitte 2011 die Ausbildung aus Mobbing gründen abgebrochen, und ging direkt im folge-monat zu einem MiniJob in einem Drogerie-Markt über.
Er hat sich deswegen auch (natürlich) nicht Arbeitslos oder Arbeitssuchen gemeldet.
Auf der Familien-Kasse hat er einmal Angerufen, und gefragt wie es denn aussieht, wie viel er verdienen Darf, wie lange gezahlt wird und der Frau am Telefon auch gesagt, dass er die Ausbildung abgebrochen hat.
Heute kam ein Brief, in dem wir angeben sollen, wann die Ausbildung endet (Mit Nachweis).
Wir haben direkt angerufen und er stand in deren "System" immer noch als Azubi drin, obwohl er damals dort angerufen hat!!
Auf Gut Deutsch, sollen wir nun Unterlagen zu denen senden (Aufhebungsvertrag, Anstellungsvertrag Drogerie, Bewerbungen (von denen überhaupt nur ein Bruchteil absagen kamen, der Rest Reagierte gar nicht).
Nun haben wir natürlich Angst, dass wir eine Menge Kindergeld ( über 4500 Euro) zurückzahlen müssen, das können wir nicht!
Die Frau am Telefon meinte heute, er hätte sich Arbeitssuchend melden müssen, dann wäre es ok gewesen .. aber warum ?? Er hatte doch direkt danach wieder einen Job, er lag dem Amt nicht auf der Tasche. Eine Einkommensgrenze gibt es nicht mehr (Wie die Frau DAMALS am Telefon auch gesagt hat und er bekomme bis 25 das Kindergeld, bzw. wir)
Und ja, er lebt noch zuhause Er hat nach wie vor den Selben Mini-Job und ist nun noch Selbstständig, da wie bereits gesagt, die Frau meinte, es gibt keine Einkommensgrenze mehr ...
Habt Ihr da Erfahrungen ?, was kann man da machen ? :-(
5 Antworten
hm könnte mir vorstellen, dass das böse für euch aussieht. kindergeld bekommt man, wenn man in einer ausbildung oder schule ist, arbeitssuchend gemeldet ist oder in einer übergangsphase von bis zu 4 monaten. da er ganz normal arbeiten gegangen ist, also keins von alledem da oben, hätte er eigtl. auch kein kindergeld bekommen dürfen. fraglich ist jetzt aber, wie es aussieht, wenn die leute vom amt euch falsch informiert haben, was aber auch schlecht nachzuweisen ist.
Nunja - dann muss man wohl in den Sauren Apfel beißen und den Betrag Zurückzahlen - sei es drum ...
Das wären dann 4416 Euro auf Zwei Jahre gerechnet, kann man das auch in Raten zurückzahlen ? Wir sind zwar nicht die Ärmsten aber auch nicht die Reichsten und auf einmal 4416 Euro ist schon ein Stück.
Haben jetzt erstmal der Familienkasse heute die Unterlagen zugeschickt, denn er war ja Ausbildungssuchend im Jahr 2011 und 2012, die Dame am Telefon meinte wir müssen es "nur" Nachweisen anhand absagen etc. das haben wir beigelegt.
Wenn das mit den Raten geht, wie vereinbare ich mit denen eine Ratenzahlung ? Wie lange sind die "Laufzeiten" gibt da auch "Zinsen" ?? :-/
Kindergeld gibt es eigentlich nur bis 18, bzw. bis zum Ende der Erstausbildung, wenn ich mich recht entsinne. Heißt, das gezahlte Kindergeld seit Abbruch der Ausbildung kann durchaus zu Unrecht gezahlt worden sein.
Hier nochmal der LInk mit allen Voraussetzungen für den Kindergeldbezug.
Um Kindergeld zu bekommen, muss man ab 18 entweder in einer Ausbildung sein, oder eine Ausbildung bzw. Arbeit suchend, und dazu muss man sich regelmäßig beim Arbeitsamt melden. Minijob darf man nebenher oder in den Überbrückungszeiten bis zum Beginn einer Ausbildung/Arbeit haben, aber das wird ja wohl kaum das Lebensziel bleiben, somnst zählt es als "Arbeit". Wenn er nun selbständig ist, gelten ganz andere Regeln, auch das müsste man angeben. Ob man dann noch Ansprüche hätte, bezweifle ich, da das ja einem richtigen Job gleichzusetzen ist, und dann kein KiG-Anspruch mehr besteht.
Lies mal Deine
Wenn Sie Veränderungen verspätet oder gar nicht Ihrer Familienkasse mitteilen, müssen Sie nicht nur das zu Unrecht als Steuervergütung erhaltene Kindergeld zurückzahlen. Außerdem müssen Sie mit einer Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit oder gar mit strafrechtlicher Verfolgung wegen Steuerhinterziehung rechnen.
Kindergeld gibt es, solange das Kind sich in Schule/Ausbildung/Studium befindet (und dann bis 25 Jahre plus Wehrdienst). Übergangsweise zwischen Schule und Ausbildung oder Studium wird auch für die Monate gezahlt, die er sich nicht in Ausbildung befindet und nur nebenbei arbeitet. Aber das ist kein grundsätzlicher Zustand, der vom Kindergeld unterstützt wird. Das Kindergeld wird also zu Recht zurück gefordert.