Bekommt man wenn man den Fachwirt nach der Ausbildung macht noch Kindergeld?
Hi
Beende dieses Jahr meine Ausbildung zum Bankkaufmann.
Starte anschließend direkt mit dem Bankfachwirt.
Nun wurde mir heute bei einer Info Veranstaltung diesbezüglich gesagt dass man während des Fachwirtes auch noch Kindergeld erhalten kann. Da es eine Fortbildung auf die Ausbildung ist oder so ähnlich. Da gibt’s auch ein Urteil zu welches noch nicht so alt ist kennt das jemand ? Finde es nicht im Netz...
Danke Mit freundlichen Grüßen
4 Antworten
Falls du noch keine 25 Jahre bist und bei einer Zweitausbildung die 20 Wochenstundengrenze nicht überschreitest, besteht Kindergeldanspruch!
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf den Seiten 17ff:
4.5 Wegfall des Kindergeldanspruchs bei abgeschlossener Erstausbildung und anspruchsschädlicher Erwerbstätigkeit
Gruß siola55
https://www.gutefrage.net/frage/kindergeld-fuer-steuerfachwirte
Schon gelesen???
Näheres findest du auch in der Dienstanweisung Kindergeld (googeln nach da-kg 2017) unter dem Punkt A 20.3.1 Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit bis zu 20 Stunden
nein, da hast du etwas falsch verstanden. Das (anspruchsvolle) Studium verläuft ja in den Abendstunden und du gehst tagsüber ja arbeiten und bekommst noch deinen Lohn.
Ich bezweifle dass man noch Kindergeld bekommt,
zudem kann man nach der Ausbildung nicht gleich den Betriebswirt machen, denn eine gewisse Zeit
Berufspraxis wird vorausgesetzt.
Es geht ja auch um den Fachwirt. Und danach Betriebswirt und Bachelor.
doch, man kann direkt mit dem Studium anfangen. Die Prüfung machst du eh erst nach frühestens 2 Jahren und dann hast du die Praxiszeit,
Nein, du arbeitest ja Vollzeit und dann gibt es kein Kindergeld mehr.