Eingliederungszuschuss Voraussetzungen
Hallo, mein neuer Arbeitgeber hat für mich einen Eingliederungszuschuss beantragt und bewilligt bekommen. Im Internet hab ich gelesen, dass so ein Zuschuss für schwer zu Vermittelnde oder Langzeitarbeitslose oder "Ältere" usw. gezahlt werden kann. Meine Frage ist nun, was MICH nun zu einer förderbedürftigen Arbeitnehmerin macht? Kann mir jemand sagen, was da für Voraussetzungen bestehen müssen, um als Arbeitgeber so einen Zuschuss zu bekommen??
4 Antworten
Na dann mal die Hintergründe:
Der Eingliederungszuschuss ist eine Kann-Leistung an den Arbeitgeber. Du kannst da eigentlich gar nichts machen.
Warum der SB den zahlt an den AG?
Nun, weil die Vermittler eine Quote an erfolgreichen Vermittlungen zu erfüllen haben! Und jemand, der erst 10 Wochen arbeitslos ist, wird leichter vermittelt/eingestellt als ein Langzeitarbeitsloser, also konzentrieren sichd ie Vermittler auf diese Klientel! Und damit die potentiellen Arbeitgeber "mitziehen", bekommen sie halt des EGZ als Zuckerl...
Die eigentlichen Zielgruppen stehen aussen vor. Das ist erwiesen udn ein heisses Thema bei den Selbsthilfeorganisationenj der Erwerbslosen!
Da werden schwer Vermittelbare lieber in Sinnlos-Maßnahmen gesteckt als wirklich gefördert! Denn mit Leuten wie dir ist die Quote leichter und schneller erfüllt... es geht hier um reine Statistik.
Sei froh, dass du weg vom JC bist und ansonsten lass einfach gut sein.
Machen kannst du wie gesagt nix, da der EGZ nun mal eine "Kann"-Leistung ist.
hmmm... ich verstehe... zwar freu ich mich sehr, weg vom JC zu sein, aber ein wenig ärgern tut mich das schon... aber danke für die Aufklärung...
Du erfüllst keine Voraussetzung. Solltest Du erfahren, dass Dein Chef tatsächlich dieses Geld bekommt, kannst Du Dich jederzeit (auch anonym) an die Stelle wenden, die das Geld bezahlt.
Ruf doch einfach mal den Sachbearbeiter an und frag nach. Sag einfach mal, dass Du gerne wissen willst, aus welchem Grund Dein AG diesen Zuschuss bekommt.
Hallo Namen3.
Wie lange hat es bei dir gedauert vom Zeitpunkt der Abgabe des Antrags auf Eingliederungszuschuss bis zur Bewilligung?
Du musst haöt lange arbeitslos sein und oder eben älter. Den Zuschuss kann dein AG dann beantragen.
Ja, okay. Bin ich denn mit 28 schon "älter" und gelte ich nach 2,5 MONATEN als langzeitarbeitslos??
Nein, mit 28 bist du nicht "älter" und als Langzeitarbeitsloser giltst du da noch nicht. Dazu müsstest du schon viel länger arbeitslos sein und viel älter.
Also erfülle ich doch, wenn ich dich richtig verstehe, NICHT die Voraussetzungen für den Eingliederungszuschuss?! Darf mein Chef demnach überhaupt so etwas für mich in Anspruch nehmen??
bist du ungelernt? also ohne Schul- oder Ausbildungsabschluss?
Nein. Ungelernt bin ich nicht. Ich habe sogar zwei erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen und ein abgeschlossenes Studium... Krank war ich das letzte mal vor ca 8 Jahren... das kann es also auch nicht sein...
Langzeitkranke erhalten auch diese Wiederingliederung oder Migranten oder zum <teil auch Umschüler. Warum dich das betrifft kann ich nicht sagen, denn du hast deine Lebenslauf hier ja nciht dazu geschrieben. Frag doch deine Krankenkasse alternativ beim Amt mal nach
hmmm... das ist wirklich interessant... ich hab nämlich ein Schreiben vom Amt bekommen, in dem ich darüber informiert wurde, dass mein AG für mich einen Zuschuss beantragt hat und eben, dass genau dieser tatsächlich bewilligt wurde... Ich bin nun halt wirklich verunsichert, weil ich auch dachte, dass ich nicht in diese Kategorie eines förderbedürftigen MA falle...hälst du es für ratsam, dass ich da mal genauer nachfrage??