Wie komme ich an das Kindergeld, wenn ivh mit 18 einfach nivht mehr nach Hause komme?

6 Antworten

Gar nicht. Bis Du 18 Jahre alt bist, erhalten Deine Eltern Kindergeld, soweit ich weiß, steht es Dir nicht zu.

Das Kindergeld ist eine steuerliche Entlastung für die Eltern und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen abgezweigt werden:

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-auszahlung-andere-personen

Dafür müsstest du also schon mal woanders gemeldet sein.

Und was genau bedeutet "erarbeitetes Geld"? Denn du musst ja auch den Kindergeldanspruch aufrecht erhalten. Und das geht, wenn du dich arbeitslos meldest (bis 21) oder Ausbildung suchend bist.

Suchst du aber gar keine Ausbildung und arbeitest, dann gibt es keine Grundlage für den Kindergeldbezug.

Und von Kindergeld alleine kann man ja nun auch nicht leben... Also was genau ist jetzt der Plan? Hast du bereits eine Ausbildung gemacht? Gehst du noch zur Schule?

Deine Eltern sind ja auch nicht in jedem Fall unterhaltsverpflichtet. Schon gar nicht, wenn du "freiwillig" ausziehst und sie dir Zuhause Kost und Logis anbieten. Und ohne Zustimmung vom Jobcenter, wenn z.B. ein Auszug zwingend erforderlich ist, da du Zuhause psychische oder physische Gewalt erleidest (nachweislich), bekommst du auch keine staatliche Unterstützung!

https://www.hartziv.org/blog/20190926-hartz-iv-und-u25-umzug-nur-mit-jobcenter-genehmigung-moeglich.html

So einfach ist das nicht, denn hin wie her sind die Eltern anspruchsberechtigt.

Nur wenn du einen eigenen, gesonderten Wohnort hast, kannst du die Auszahlung des Geldes direkt an dich bei der zuständigen Kindergeldstelle beantragen.

Das setzt aber voraus, dass immer noch ein Anspruch besteht und du diesen aller Voraussicht nach nachweisen musst.

Kindergeld steht dir gar nicht zu soweit ich weiß. Ist ja Geld dass deinem Erziehungsberechtigtem zusteht für dich. Aber nicht dir persönlich...

Du bist 18. Du bekommst kein Kindergeld. Unterhalt müsstest du aber glaube ich bis 21 bekommen. Und dann kannst du Harz 4 anmelden

siola55  10.09.2021, 23:38

Stiimmt so leider nicht... :-((

Lialinda 
Beitragsersteller
 10.09.2021, 19:33

Oh ok

Elpas348tor  10.09.2021, 19:38
@Lialinda

Dir sollte aber Unterhalt zu stehen. Das ist mehr als das Kindergeld. Wenn du dich mit deinen Eltern nicht verstehst und diese nicht bereit sind, das zu zahlen, dann musst du zum Amt gehen und es einklagen.

Kessie1  10.09.2021, 20:49
@Elpas348tor

So einfach ist das nun auch nicht ;-)... Da müssen schon echte Gründe vorliegen, damit der Unterhaltsanspruch in Bar gegeben ist.

Und Hartz 4? Nein! Auch da werden nur unter sehr engen Bedingungen junge Leute unter 25 eine Unterstützung bekommen.