Kinderbetreuungskosten in der OGS erkennt das Finanzamt nur an , wenn diese nach Betreuungsarten aufgeschlüsselt werden?
Bisher habe ich die Kosten für die Kinderbetreuung in der OGS immer anerkannt bekommen, nun möchte das Finanzamt dass diese aufgeschlüsselt werden, denn es könnte ja auch über die Betreuung hinausgehendes angeboten werden. Wenn ich dieses nicht einreiche , erkennen sie gar nichts an. Mich machte das fast wütend. Ich habe schon zwei Einsprüche eingelegt, sie geben nicht auf. Hat schon mal jemand so eine Detaillierte Rechnung von der OGS nach Betreuungsart bekommen?
1 Antwort
Wenn ich das richtig sehe, bietet die OGS neben der Schule und der Hausaufgabenbetreuung auch Mittagessen an.
Und die Verpflegung gehört mit Sicherheit nicht zur Kinderbetreuung.
Also muss dieser Teil aus den Beiträgen herausgerechnet werden.
Und was für Einsprüche hast Du eingelegt?
Einsprüche sind nämlich nur möglich gegen Steuerbescheide und nicht gegen die Aufforderung, Einzelnachweise zu erbringen.