Filmabend - Rechtlich?
Hey Leute
Ich wollte wissen, wie es rechtlich geregelt ist, wenn man DVDs oder Blue-Rays kauft, die jede Woche vor mehreren Leuten zeigt und somit für jeden Abend Geld verdient.
Ist das rechtlich gesehen verboten oder...?
Jede Antwort hilft
Lg Tipps810
8 Antworten
Eine kleine Anmerkung dazu: Es wird immer sehr absolutistisch von "gewerblich" geredet, wenn Geld genommen wird. Das ist aber nicht ganz korrekt. Es muss eine Gewinnerzielungsabsicht bestehen, also die Absicht bestehen, mehr Einnahmen als Ausgaben zu erzielen. Wenn man nun also in der (Online-)Videothek einen Film leiht, noch ein bisschen für Essen und Trinken sorgt und dafür Geld (im Sinne einer Aufwandsentschädigung) bekommt, ist das nicht gewerblich.
Du braucht eine Lizenz des jeweiligen Verleihs.
Du verstößt gegen die Vorführrecht (kann glaube ich sehr!!! teuer werden) und du betreibst ein Gewerbe, das nicht angemeldet ist. Laß es lieber!
Zeig die Filme, ohne Geld zuverlangen und dann ist es OK.
Ich verlange nicht das Geld, die Zahlen freiwillig dafür
Würdest du lesen was VOR dem Film für ein Text auf dem Bildschirm steht, dann wüsstest du es.
Ja, weil es keine private Vorführung, sondern eine gewerbliche Veranstaltung ist.Du müsstest dann auch ein Gewerbe anmelden. Ausserdem sind die DVDs und BlueRays, die du kaufen kannst, nur für private Zwecke zugelassen und nicht für gewerbliche (Vorführung, Verleih).
Imho machst du dich damit strafbar und zwar nicht zu knapp.
In einem Wohnheim als Mitarbeiter auch?
Versteh ich das richtig? Du willst als Mitarbeiter in einem Wohnheim den Bewohnern Filme zeigen?
Wenn es nur für die Bewohner ist und du kein Geld damit verdienst, dürfte es sich imho um eine private Vorführung handeln und somit meines Erachtens OK.
Es dürfte auch noch OK sein, wenn die Bewohner den Kaufpreis aufteilen und dir die DVD/BlueRay zahlen. Allerdings solltest du die DVDs/BlueRays dann im Wohnheim belassen, da die ja dann Eigentum der Bewohner sind.
Sobald du mit den Vorführungen Geld verdienst ist es gewerblich.
Das Wohnheim zahlt freiwillig
Ich bin Bewohner in einem Wohnheim. Da kann man als Wohnheim-Mitarbeiter verschiedenen Aufgaben errichten und damit neben etwas Geld verdienen. Das Wohnheim bietet das an, dass man damit noch Geld verdient.
Ich hatte das Relevante in meiner anderen Antwort extra fett gedruckt: Gewinnerzielungsabsicht.
Da ist es vollkommen egal, aus welcher Ecke diese Absicht kommt. Eine Absicht ist auch, dass Du darauf spekuliert, dass Leute dir was freiwillig spenden oder ein Dritter dir "freiwillig" Geld gibt.
Am Ende kann dir hier niemand zusichern, ob das den privaten Rahmen sprengt. Das kann nur der Richter, der im Falle des Falles das Urteil fällt.
Ich sage dir nur meine Meinung. Du verdienst Geld mit den Vorführungen und verstößt somit gegen die Vorführrechte. Vielleicht lieg ich auch falsch, aber ich wäre da an deiner Stelle vorsichtig.
Unter Verdienst versteh ich natürlich, dass du Plusgeschäft machst, wenn du nur damit deine Unkosten deckst (Kaufpreis vom Film) ist es imho OK.
Du kannst die Filme weiter zeigen wenn du kein Geld dafür nimmst. Dann gilt es als private und nicht kommerzielle Veranstaltung. Aber wenn du einen festen Eintritt nimmst gilt es als kommerzielle Vorführung und du musst die Rechte erwerben. Es könnte sein, dass es ok ist wenn du eine "Bierkasse" oder ähnliches da hin stellst oder eine Spendenkasse es okay ist.
Bei mir ist es so:
Ich bin in einem Wohnheim und als Beitrag zeige ich jede Woche einen Film, wo jeder Mitbewohner eingeladen ist. Für jeden Abend kriege ich Geld. Bisher habe ich mir nichts gedacht, jetzt hat mir aber jemand daran angesprochen...