Filmabend - Rechtlich?

8 Antworten

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/film-oder-tv-vorfuehrungen-im-privaten-kreis-was-ist-erlaubt

Eine kleine Anmerkung dazu: Es wird immer sehr absolutistisch von "gewerblich" geredet, wenn Geld genommen wird. Das ist aber nicht ganz korrekt. Es muss eine Gewinnerzielungsabsicht bestehen, also die Absicht bestehen, mehr Einnahmen als Ausgaben zu erzielen. Wenn man nun also in der (Online-)Videothek einen Film leiht, noch ein bisschen für Essen und Trinken sorgt und dafür Geld (im Sinne einer Aufwandsentschädigung) bekommt, ist das nicht gewerblich.

Du braucht eine Lizenz des jeweiligen Verleihs.

Tipps810 
Beitragsersteller
 07.02.2018, 09:49

Bei mir ist es so:

Ich bin in einem Wohnheim und als Beitrag zeige ich jede Woche einen Film, wo jeder Mitbewohner eingeladen ist. Für jeden Abend kriege ich Geld. Bisher habe ich mir nichts gedacht, jetzt hat mir aber jemand daran angesprochen...

Topses  07.02.2018, 10:06
@Tipps810

Du verstößt gegen die Vorführrecht (kann glaube ich sehr!!! teuer werden) und du betreibst ein Gewerbe, das nicht angemeldet ist. Laß es lieber!

Zeig die Filme, ohne Geld zuverlangen und dann ist es OK.

Tipps810 
Beitragsersteller
 07.02.2018, 12:34
@Topses

Ich verlange nicht das Geld, die Zahlen freiwillig dafür

Würdest du lesen was VOR dem Film für ein Text auf dem Bildschirm steht, dann wüsstest du es.

Ja, weil es keine private Vorführung, sondern eine gewerbliche Veranstaltung ist.Du müsstest dann auch ein Gewerbe anmelden. Ausserdem sind die DVDs und BlueRays, die du kaufen kannst, nur für private Zwecke zugelassen und nicht für gewerbliche (Vorführung, Verleih).

Imho machst du dich damit strafbar und zwar nicht zu knapp.

Tipps810 
Beitragsersteller
 07.02.2018, 09:50

In einem Wohnheim als Mitarbeiter auch?

Topses  07.02.2018, 10:00
@Tipps810

Versteh ich das richtig? Du willst als Mitarbeiter in einem Wohnheim den Bewohnern Filme zeigen?

Wenn es nur für die Bewohner ist und du kein Geld damit verdienst, dürfte es sich imho um eine private Vorführung handeln und somit meines Erachtens OK.

Es dürfte auch noch OK sein, wenn die Bewohner den Kaufpreis aufteilen und dir die DVD/BlueRay zahlen. Allerdings solltest du die DVDs/BlueRays dann im Wohnheim belassen, da die ja dann Eigentum der Bewohner sind.

Sobald du mit den Vorführungen Geld verdienst ist es gewerblich.

Tipps810 
Beitragsersteller
 07.02.2018, 12:33
@Topses

Das Wohnheim zahlt freiwillig

Tipps810 
Beitragsersteller
 07.02.2018, 13:03
@Topses

Ich bin Bewohner in einem Wohnheim. Da kann man als Wohnheim-Mitarbeiter verschiedenen Aufgaben errichten und damit neben etwas Geld verdienen. Das Wohnheim bietet das an, dass man damit noch Geld verdient.

Ifm001  07.02.2018, 13:30
@Tipps810

Ich hatte das Relevante in meiner anderen Antwort extra fett gedruckt: Gewinnerzielungsabsicht.

Da ist es vollkommen egal, aus welcher Ecke diese Absicht kommt. Eine Absicht ist auch, dass Du darauf spekuliert, dass Leute dir was freiwillig spenden oder ein Dritter dir "freiwillig" Geld gibt.

Am Ende kann dir hier niemand zusichern, ob das den privaten Rahmen sprengt. Das kann nur der Richter, der im Falle des Falles das Urteil fällt.

Topses  07.02.2018, 13:38
@Tipps810

Ich sage dir nur meine Meinung. Du verdienst Geld mit den Vorführungen und verstößt somit gegen die Vorführrechte. Vielleicht lieg ich auch falsch, aber ich wäre da an deiner Stelle vorsichtig.

Unter Verdienst versteh ich natürlich, dass du Plusgeschäft machst, wenn du nur damit deine Unkosten deckst (Kaufpreis vom Film) ist es imho OK.

Du kannst die Filme weiter zeigen wenn du kein Geld dafür nimmst. Dann gilt es als private und nicht kommerzielle Veranstaltung. Aber wenn du einen festen Eintritt nimmst gilt es als kommerzielle Vorführung und du musst die Rechte erwerben. Es könnte sein, dass es ok ist wenn du eine "Bierkasse" oder ähnliches da hin stellst oder eine Spendenkasse es okay ist.