Kfz-Versicherung löscht Vertrag rückwirkend ohne Kündigung oder Schaden
Hallo zusammen,
ein Freund von mir hat sein Fahrzeug am 11.02.2015 wegen Wohnsitzwechsel bei der Zulassungsstelle umgemeldet. Ende Februar erhält er von seiner Kfz-Versicherung ein Schreiben, dass er wegen der geänderten Regionalklasse eine Rückerstattung für den Beitrag 2015 von rund 200 € erhält. Diese Rückerstattung wurde Anfang März auf seinem Konto gutgeschrieben. Gestern erhält er ein Schreiben der Versicherung, dass sein Vertrag zum 11.02.2015, also dem Tag der Ummeldung gelöscht wurde. Dem Schreiben lag ein Verrechnungscheck über den restlichen Jahrebetrag der Kfz-Versicherung bei.
Anruf bei der Versicherung heute - nur die Schadensabteilung zu erreichen - die keine Auskunft geben konnte ob der Vertrag noch besteht oder nicht.
Ich habe ihm gesagt es besteht aktuell kein Versicherungsschutz und er darf das Fahrzeug keinen mm bewegen. Er wollte wegen Wohnungswechsel innerhalb des Landkreises dieses Wochenende Wohnungen besichtigen. Das fällt jetzt natürlich, sofern nicht mit Bus oder Taxi zu erreichen, flach.
Hat jemand eine Erklärung???
Er selbst schwört Stein und Bein, dass er den Vetrag nicht gekündigt hat. Auch die Ummeldung ist alleine automatisiert von der Zulassungsstelle an die Versicherung versandt worden.
7 Antworten
Das glaube ich nicht. Auf dem Versicherungschein wird als Grund mit Sicherheit nicht rückwirkende Löschung dukumentiert worden sein. Wir werden hier wohl für dumm verkauft, oder? Zudem ist jeder Versicherungsfuzzi doch für solche mehr als sensible Angelegenheiten auch gerne am Wochenende für seine Kunden da, oder?
Auf dem Schreiben der Versicherung ist als Grund garnichts genannt. Es gibt
1.) ein Schreiben der Versicherung von Ende Februar, indem die Vertragsänderung wegen neuer Regionalklasse festgehalten wird und eine Erstattung des deshalb zu viel bezahlten Versicherungsbeitrages angekündigt wird. Der zuviel bezahlte Beitrag wurde Anfang März überwiesen.
2.) ein Schreiben vom 20.03.2015, dass der Vertrag zum Tag der Ummeldung, also dem 11.02.2015 gelöscht wurde. Diesem Schreiben liegt ein Verrechnungsscheck in Höhe des gesamten für das Jahr fälligen Versicherungsbeitrages bei.
Grundsätzlich gibt es mehrere Gründe, warum eine Kfz-Versicherung gekündigt werden kann. Neben dem Eintritt eines Schadensfalles (Unfall) kann dies auch eine Erhöhung des Versicherungsbeitrages sein. Selbst wenn sich der Versicherungsbeitrag aufgrund einer Änderung der Regionalklasse verändert, gibt es hier ein Sonderkündigungsrecht. Und dieses Sonderkündigungsrecht kann nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch die Versicherung selbst für sich in Anspruch nehmen. Schaust Du dazu auch hier: http://www.autobild.de/artikel/kfz-versicherung-sonderkuendigungsrecht-4479771.html
Genau das ist es Hans, er bekommt mit Datum vom 20.03.2015 ein Schreiben, dass sein Versicherungsvertrag am 11.02.2015 erloschen ist, nebst einem Verrechnungsscheck über den Jahresbeitrag. Wie gesagt, es gab keinen Schaden, nichts, nur die Ummeldung des Fahrzeugs.
Dieses Kündigungsrecht besteht allerdings nur zum Ablauf des Vertrages und dies ist bei fast allen Versicherungsunternehmen der 01.01.2015.
Und dies traf hier nicht zu.
Das, worauf du dich beziehst und worauf sich der Fragegeber bezieht, ist dass das Fahrzeug im selben Landkreis verbleibt und dnur Typ- und Regionalklassen neu überprüft und neu eingestuft werden.
Ob das auch wirklich eine Beitragserhöhung ist auch zu bezweifeln. Allerdings ist es Praxis auch eine Kündigung wg. Beitragserhöhrung aufgrund Typ-/Regionalklassenänderung anzuerkennen.
Eine Versicherungsgesellschaft würde deswegen auch nie selber kündigen.
Rein logisch betrachtet: Warum sollte man einen Vertrag kündigen, der schadensfrei ist und pünktlich bezahlt wird?
Deine Antwort ist mal völlig am Ziel vorbei.
Nein, eine Kündigung auf Grund eines wohnortwechsels ist nicht möglich.
Es könnte ja sein, dass der Versicherer einen Fehler gemacht hat.
Da hilft nur eins, den zuständigen Versicherungsvermittler anrufen.
Hat jemand eine Erklärung???
Eigentlich ganz einfach - dein Freund verschweigt dir was ganz Ausschlaggebendes, z.B. mehere Schäden...
Gruß siola
Entschuldige bitte, aber wenn du keine Ahnung hast, dann solltest du aufhören, Fremden oder Freunden Tipps zu geben!
Dein gefährliches Halbwissen bringt deinen Bekannten noch in arge Bedrängnis, wenn er glaubt, jetzt Wohnungen per Taxi besichtigen zu müssen!
Erklärung:
Bei der Ummeldung hat er eine eVB seines Versicherers vorgelegt - diese gewährt unverändert Deckungsschutz!!!
Aufgehoben wurde lediglich der bisherige Vertrag; wofür auch die Prämienerstattung ausgelöst wurde.
Hier muss tatsächlich ein anderer Sachverhalt vorliegen. Ein Prämienguthaben würde auf jeden Fall dem neuen Vertrag zugerechnet. Normalerweise gibt es aber gar keinen neuen Vertrag, sondern der bestehende wird nur verändert.
@Hansi, ich bedaure sehr, keine Lust zu haben, die diversen Versichererer-Vorgehensweisen zu erläutern. Der Fragesteller möge sich schlicht seinen Freunden gegenüber zurückhaltender äußern. Der tatsächliche Sachverhalt entspricht meiner Antwort. Punkt. ;-)
Hi Mig,
stellt sich dann nur die Frage, warum er nach Erstattung der Differenz der Regionalklassen im Februar jetzt einen Brief erhalten hat auf dem Fett
"LÖSCHUNG DES VERSICHERUNGSVERTRAGES" steht und ein Verrechnungsscheck über den gesamten Restbeitrag für das Jahr 2015 beiliegt?
Einen neuen oder geänderten Versicherungsschein hat er jedenfalls nicht erhalten. Nur das Schreiben, dass vom Februar nach der Ummeldung, dass er jetzt in einer anderen Regionalklasse ist und den Differenzbetrag zwischen alter Regionalklasse und neuer überwiesen bekommt. Die Überweisung kam auch Anfang März.
Ich habe doch einige Zeit in der KFZ-Abteilung eines Versicherers gesessen.
Ein Regionalklassenwechsel löst keine Vertragskündigung aus.
Das Auto ist momentan nicht versichert.
Dann hast du keine Ahnung - nur eine Meinung!
Der Versicherer wird aber nicht ohne vorherige Ankündigung den Versicherungsschutz aufheben. Das darf er gar nicht.