Kann der Zweitfahrer die SF-Klasse wenn er mit dem Auto fährt, übernehmen?
Ich fahre seit 10 Jahren nun Auto, hab ein eigenes, wo alles normal auf mich angemeldet ist.
Meinen Partner habe ich vor 3 Jahren, als Zweitfahrer in meiner KFZ Versicherung eingetragen.
Nun möchte er sich ein eigenes Auto kaufen und anmelden, könnte er jetzt die 3 Jahre, die er mit meinem PKW gefahren ist, Schadensfreiheitsklasse auf sich mit übernehmen, dass er nicht bei 0 einsteigen müsste?
3 Antworten
Bei uns in Deutschland kann der Fahrer keine SF-Klassen sammeln, das kann nur der Versicherungsnehmer.
Wenn er denn noch Dein Partner ist, greift doch die ZFR mit Beginn SF-Klasse 4 und 44% Beitrag; dem Marktführer ist es dabei auch egal, wo das erste Auto versichert ist.
Also mit 3 Jahren Führerscheinbesitz hat der Partner bei jedem Versicherer Anspruch auf Einstufung SF 1/2 oder besser; je nach Gesellschaft sind dies zwischen 60% Beitragssatz bis max. 85% Beitragssatz in der Kfz-Haftpflichtversicherung!
Es kann nur der Versicherungsnehmer schadenfreie Jahre ansammeln, nicht jedoch die als weiterer Fahrer gemeldete Person :-((
Dein "Zweitfahrer" hat also keine eigenen schadenfreien Jahre sich angesammelt!
Gruß einer Versich.maklerin
Hallo aber aber du kannst das Auto deines Partners bei dir als Zweitwagen anmelden das ist dann billiger, er kann dann später die SF mitnehmen, ich hab auch SF 30 von meinem Vater übernommen, aber das geht nur mit langjähriger Fahrpraxis
wer geld genug hat kann das machen, als Zweitwagen fährt man billiger und kann die Jahre später mitnehmen
Da irrst du dich leider - die Führerscheinregelung ist allemal die bessere Variante als die Zweitwagenregelung: du benötigst beim Zweitwagen immer ein Erstwagen, welcher angemeldet u. versichert ist und mußt später eine Rabattübertragung durchführen :-((
Bei der Führerscheinregelung hast du die selbe Einstufung SF 1/2 sowie einen sofortigen eigenen SF-Rabatt ;-)
Du sammelst also gleich bei Vertragsbeginn deine eigenen schadenfreien Jahre!
Der Partner kann auch gleich selbst Versich.nehmer werden mit Einstufung SF 1/2 als Führerscheinregelung - hat den Vorteil, dass er per Vertragsbeginn gleich selbst seine eigenen schadenfreien Jahre ansammelt und somit eine spätere Rabattübertragung hinfällig ist ;-)