Wann Erstbeitrag Kfz-Versicherung zahlen?
Meine Kfz-Versicherung hat folgendes unter dem Versicherungsschein stehen:
Der Erstbeitrag ist innerhalb von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Er ist dann unverzüglich (d. h. innerhalb von 2 Wochen) zu zahlen. Zahlen Sie per Überweisung, genügt es, dass Sie Ihrem Geldinstitut den Überweisungsauftrag vor Fristablauf erteilen und auf Ihrem Konto ausreichend Deckung besteht. Haben Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt, buchen wir den fälligen Betrag ca. 4 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins von Ihrem Konto ab. Sie müssen lediglich dafür sorgen, dass auf Ihrem Konto Deckung besteht.
Dann steht da noch, dass der Erstbeitrag und Folgebeitrag vom Konto abgebucht werden, aber frühestens ab dem 16. Oktober.
Muss ich den Erstbeitrag (59 Euro) jetzt zahlen, oder buchen die das automatisch im Oktober ab?
4 Antworten
Hallo antares2508,
du hast deine Vertragsunterlagen erhalten. Laut deiner Aussage steht in diesen:
"....,dass der Erstbeitrag und Folgebeitrag vom Konto abgebucht werden, aber frühestens ab dem 16. Oktober".
Du musst nichts überweisen. Der Beitrag laut deinen Vertragsunterlagen wird von deinem Konto gebucht. Sorge ab Mitte Oktober nur für eine ausreichende Kontodeckung, dann ist alles gut.
Ist die Buchung ab Mitte Oktober für deinen Versicherer möglich, besteht voller Versicherungsschutz laut deinem Vertrag.
Schöne Grüße
Sandra vom Social Media-Team
Wenn da steht , es werde vom konto abgebucht, dann mußt du natürlich nichts überweisen oder zahlen. denn es wird doch abgebucht ! - der hinweis, innerhalb von 2 Wochen zu zahlen, gilt nur für Leute , die nicht abbuchen lassen, sondern überweisen.
Wenn eine Abbuchung besteht, buchen die Versicherungen aus Kostengründen zu einem festen Datum ab. Es besteht bei Abbuchung und Kontodeckung auf jeden Fall Versicherungsschutz.
... verstehe, Dein "Berater" kann/will dir nicht helfen.
Ich denke, es wurde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt und warum soll nun doch überwiesen werden?